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Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung (FMHyVO) für landwirtschaftliche Betriebe

Die sogenannte Futtermittelhygieneverordnung, VO (EG) 183/2005, ist seit dem 01. Januar 2006 in Kraft und benennt die wichtige Rolle der landwirtschaftlichen Tierproduktion in der Europäischen Gemeinschaft. Mit ihr werden einheitliche europäische Basisregularien für die Produktion und das Inverkehrbringen von sicheren Futtermitteln aufgestellt.


In der Futtermittelhygieneverordnung sind unter anderem die Verpflichtung und die Bedingungen für Zulassungen und Registrierungen von Herstellern und Inverkehrbringern von Futtermitteln festgeschrieben. Das vorrangige Ziel ist - neben der Erzeugung sicherer Futtermittel - eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Futtermittel.

Alle Futtermittelunternehmer sind demnach verpflichtet, sich bei Ihrer zuständigen Behörde registrieren zu lassen und aktuelle Änderungen ihrer Tätigkeit anzuzeigen. Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 41 - Futtermittelüberwachung, ist die zuständige Behörde für Futtermittelunternehmer mit Sitz in Niedersachsen und Bremen.

Weitere Informationen zur Zulassungs- und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Verzeichnisse aller in Niedersachsen, Deutschland und Europa registrierten Betriebe


Ihre Ansprechperson im LAVES, Dezernat 41

bei Fragen zu Registrierungs- oder Zulassungsverfahren und zur Registrierungs- oder Zulassungsbedürftigkeit:

Telefon: 0441 / 57026 - 115 (Frau Schröder)


Rechtsgrundlage

VO 183/2009 (Futtermittelhygieneverordnung), Artikel 9, Amtliche Kontrollen, Meldung und Registrierung

(2) Die Futtermittelunternehmer a) melden der entsprechenden zuständigen Behörde in der von der zuständigen Behörde verlangten Form zwecks Registrierung alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, (…)


Heranreifendes Gerstenfeld mit landwirtschaftlichem Betrieb im Hintergrund Bildrechte: © hydebrink - stock.adobe.com

Landwirtschaftliche Betriebe als Primärproduzenten von Futtermitteln, zum Beispiel Futtergerste, sind registrierungspflichtig.

Registrierungsformular für landwirtschaftliche Betriebe

Formular für die Neuregistrierung oder Anzeige von Veränderungen für landwirtschaftliche Betriebe gemäß VO (EG) 183/2005

  Registrierungsformular für landwirtschaftliche Betriebe (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,22 MB)

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