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Anträge & Merkblätter

Abkippen von Getreide Bildrechte: LAVES

Pflichten für Futtermittelunternehmer gem. VO (EG) 183/2005

Nach der Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG) 183/2005) hat sich jeder Futtermittelunternehmer in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen beim LAVES registrieren zu lassen und schriftlich zu erklären, dass sie die Vorschriften der Verordnung einhalten. mehr

Zwei gelbe Futtersilos stehen vor einem Stall bei hellem Sonnenschein. Bildrechte: ©hansenn - stock.adobe.com

Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

Die Futtermittelhygiene-Verordnung (VO (EG) 183/2005) gilt für alle Unternehmen, die Futtermittel erzeugen, verfüttern, transportieren oder handeln. Unter anderem findet man hierin die Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe, wenn Säuren, Aminosäuren oder Harnstoff direkt eingesetzt werden. mehr

Forellenzucht Bildrechte: © LAVES, Dr. Kleingeld

Ausnahmen vom Verfütterungsverbot für die Aquakultur

Durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Ausnahmen vom Verfütterungsverbot (VO (EG) 999/2001) in der Aquakultur möglich mehr

Ambrosia Bildrechte: Frank Angermüller, LWG Veitshöchheim, Bayern

Verringerung der Verunreinigung von Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia L.

Das „Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia L.“ zeigt Eintragsquellen der Samen von Ambrosia artemisiifolia L. auf und nennt Maßnahmen, um den Eintrag dieser Samen über die Futtermittelkette in die Umwelt zu minimieren. mehr

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