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Gebührenverordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle

Mit der Einführung der Gebührenverordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) vom 29.11.2014 wurden alle bis zu diesem Zeitpunkt Gebührentatbestände überarbeitet und neu zusammengefasst.

Die GOVV umfasst alle gebührenpflichtigen Amtshandlungen für Aufwendungen für Betriebskontrollen, Probenahmen, Untersuchungen und Importkontrollen. Daneben wurden auch Regelungen für die Erstellung von amtlichen Bescheinigungen für Exportzwecke und Registrierungen sowie Zulassungen aufgenommen.

Neu hinzugekommen ist die Verordnung (EU) 2017-625 vom 15.03.2017 (Kontrollverordnung), die unter anderem spezielle Regelungen in den Artikeln 79 - 84 zur Gebührenerhebung bei Importkontrollen beinhaltet.


Rechtsgrundlagen:

Die GOVV vom 29.11.2014 ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24/2014 veröffentlicht und zuletzt am 16.01.2020 (Nds. GVBl 1/2020 vom 28.01.2020) geändert worden.

Die Verordnung (EU) 2017-625 vom 15.03.2017 ist im Amtsblatt der EU L95 vom 07.04.2017 veröffentlicht und durch eine Vielzahl von Durchführungsverordnungen und delegierten Rechtsakten der EU ergänzt worden (zuletzt durch DVO (EU) 2019-2130 vom 12.12.19, ABl EU L321 vom 12.12.19).


Eine Zusammenstellung der relevanten Abschnitte der oben genannten Verordnungen für den Bereich der Futtermittelkontrolle finden Sie hier .


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