Ziel der Aktionen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine ansprechende Weise zum nachhaltigen Umgang beim Waschen, Abwaschen und Reinigen zu motivieren.
Reinigungsmittel aus Konzentraten – Aufmerksamkeit beim Anrühren
Pulver in die Flasche, Wasser dazu, kurz schütteln und fertig ist der Badreiniger. So einfach kann die hauseigene Herstellung von Putzmitteln mittlerweile sein – ermöglicht durch verschiedene Konzentrate. Die Auswahl dieser Konzentrate auf dem Markt steigt – sei es in Form von Pulver, in Tablettenform oder als Flüssigkonzentrat. Reinigungsmittel selber anrühren ist eigentlich kein Problem mehr.
Was hingegen zu einem Problem werden kann, ist der Umgang mit diesen Produkten. Da in einem Konzentrat die relevanten Wirkstoffe in deutlich höherer Konzentration vorhanden sind, als bei einem herkömmlichen, bereits „verdünnten“ Produkt, ist beim Umgang besondere Vorsicht geboten.
Tipps für die Anwendung von Konzentraten:
- Auf die Zubereitungsvorgaben, Gefahrenhinweise und Gefahrenpiktogramme achten, die auf der Verpackung des Konzentrates zu finden sind.
- Auf keinen Fall Lebensmittelverpackungen für die selbst hergestellten Reinigungsmittel verwenden, damit es nicht zu Verwechslungen kommt!
- Die Gefäße mit den Reinigungsmitteln ordentlich beschriften, damit es nicht aus Versehen zu Verwechslungen kommt. Viele Anbieter von Konzentraten bieten auch eigene Flaschen an, die dann immer wieder zur Herstellung des Reinigungsmittels verwendet werden können und schon entsprechend beschriftet sind.
- Konzentrate und auch die fertigen Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern lagern!
- Das Gefäß, das zur Herstellung von Reinigungsmitteln verwendet wird, vor dem Einfüllen der „neuen Charge“ immer ordentlich spülen, damit sich keine Reste des vorherigen Produktes mehr in der Flasche befinden. Denn auch in Reinigungsmitteln kann irgendwann biologisches Keim-Wachstum stattfinden. Reste des „alten“ Produktes sollten nicht mit dem „neuen“ Produkt vermischt werden – besonders nicht, wenn es sich um zwei verschiedene Produkte handelt.
Konzentrate – eine umweltfreundlichere Alternative?
Untersuchungen des LAVES
Der Markt für solche Produkte wird zwar immer größer, ist aber trotzdem noch ein Nischenbereich. Das schlug sich leider auch in der Anzahl der im Institut für Bedarfsgegenstände im Jahr 2023 eingesandten Proben nieder:
Wenn jede Sekunde zählt – der UFI-Code
Ein 16-stelliger UFI-Code (Unique Formula Identifier oder eindeutiger Produktidentifikator) wird ab 2025 für chemische Produkte, wie zum Beispiel Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Klebstoffe, Pflicht. Der Code soll den Gesundheitsschutz verbessern. mehrOhne Verpackung, aber niemals ohne Etikett!
Behälter wiegen, Creme rein, ab zur Kasse und fertig. Unverpackt einkaufen klingt denkbar einfach – ist es eigentlich auch, aber trotzdem ist in Unverpacktläden das ein oder andere zu beachten. Vor allem Kennzeichnung der abgefüllten Produkte und Hygiene beim Abfüllen sind sehr wichtig! mehrKosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel aus dem internationalen Einzelhandel
Das Warenangebot im Einzelhandel mit internationalem Hintergrund unterscheidet sich oftmals deutlich von dem eines typischen Geschäftes. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmitteln aus dem internationalen Einzelhandel untersucht. mehrAuf Produktetiketten chemischer Produkte, wie zum Beispiel Waschmittel, Farben und Klebstoffe, ist künftig immer häufiger ein 16-stelliger UFI-Code (eindeutiger Rezepturidentifikator) zu finden. Diese Produkte können gesundheitsgefährdend sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Der UFI-Code liefert wichtige Informationen und hilft den Giftnotrufzentralen, das Produkt und seine Inhaltsstoffe schneller zu identifizieren. Bis 2025 werden alle diese Produkte mit einem UFI-Code versehen.
