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Beauty-Sets zum Valentinstag – ein unbedenkliches Geschenk?

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Am 14. Februar ist wieder Valentinstag – der Tag der Liebenden! An diesem Tag tauschen Paare große Liebesbeweise, aber auch kleine Aufmerksamkeiten untereinander aus. Darunter fallen nicht nur Blumen, Schmuck und Süßigkeiten sondern häufig auch Beauty-Produkte. Passend dazu bieten viele Kosmetikhersteller diverse Geschenksets an, die in der Zeit vor dem Valentinstag im Handel erhältlich sind. Blumige Badezusätze, cremige Duschbäder, sanfte Bodylotionen, aromatische Massageöle, leckere Lippenprodukte – für Schenkende bieten sich viele Möglichkeiten. Doch gibt es dabei auch Dinge zu beachten?

Damit das Geschenk ungetrübte Freude bereitet, sollten sich keine verbotenen Stoffe oder bedenkliche Stoffe oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge in den Produkten befinden. Ebenso können nicht deklarierte allergene Inhaltsstoffe oder irreführende Werbung auf den Geschenken für Enttäuschungen sorgen. In den letzten Jahren wurden stetig Projekte zur Untersuchung von Geschenksets zum Valentinstag durchgeführt.

    Untersuchungsergebnisse

    Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2025 im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg 69 Geschenksets, bestehend aus insgesamt 178 einzelnen kosmetischen Mitteln untersucht.

    Bemängelt wurden elf dieser Geschenksets, wobei es nur in einem Fall zu einer stofflichen Beanstandung kam: In einem Produkt der verbotene Duftstoff Lilial nachgewiesen, der allergenes Potenzial besitzt.

    Häufiger traten Mängel in Kennzeichnung auf: Bei acht Proben fehlten beispielweise allergene Duftstoffe, Farbstoffe oder Konservierungsstoffe in der Aufzählung der Inhaltsstoffe.

    Weitere Beanstandungen betrafen bei einzelnen Produkten die Chargenkennung, die Sprache der angebrachten Warnhinweise und die Angabe der verantwortlichen Person, die einen Sitz in der EU haben muss. Die beiden letztgenannten Punkte können gerade bei Produkten aus Nicht-EU-Ländern auftreten.

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