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Grillgenuss gelingt mit sicherem Zubehör

IfB Lüneburg überprüft verschiedene Grillartikel auf Elementlässigkeit und Materialauslobung


Grillzubehör   Bildrechte: timolina - stock.adobe.com

Die Zutaten beim Grillen sind das eine - das passende Zubehör macht den Genuss für viele erst so richtig komplett. Grillzangen für Steaks, Bräter für Fisch, Grillkörbe für knackiges Gemüse und für perfekt geformte Pattys noch Burgerpressen dazu: Die Auswahl an Zubehör ist vielfältig. Viele Grillhelfer sind aus Edelstahl oder verchromten Metall gefertigt. Das Problem dabei: Nicht alles, was glänzt, ist auch gut.

Materialien mit Kontakt zu Lebensmitteln, wie hier Grillartikel aus Edelstahl oder Metall, müssen so beschaffen sein, dass keine oder nur geringe Mengen an gesundheitlich bedenklichen Stoffen in Lebensmittel übergehen. Lebensmittel sollen ebenfalls keine unerwünschten Beeinträchtigungen in Geschmack und Geruch erfahren. Außerdem soll Verbraucherinnen und Verbraucher durch Kennzeichnung, Werbung oder Aufmachung nicht getäuscht werden.

Untersuchungsergebnisse

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) hat im Jahr 2022 Grillzubehör wie Grillwender, Grillgabeln und -zangen sowie Grillkörbe und -schalen. Insgesamt 36 Proben wurden auf ihre Elementlässigkeit hin überprüft. Grundlage mit den Richtwerten, die auf toxikologischen Abschätzungen basieren, ist die Europaratsresolution über Metalle und Legierungen in Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese dient als Interpretationshilfe für den Artikel 3 der EU-Verordnung (VO (EG)) 1935/2004 über die Gute Herstellungspraxis.

Die Gegenstände werden in einem Szenario, welches die vorhersehbare Verwendungsdauer und -temperatur berücksichtigt, mit künstlichem Leitungswasser oder 0,5 prozentiger Zitronensäure geprüft und die Konzentration der Elementionen in der Prüflösung gemessen.

Des Weiteren wurden die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente und getätigte Auslobungen zum Material geprüft. Dabei geht es darum, ob ein Gegenstand, der als ein hochwertiger Edelstahl beworben wird, tatsächlich aus diesem besteht. Es wird damit der Sachverhalt zur "Irreführung geeignete Angaben" geprüft.

Alle untersuchten Gegenstände hielten die Vorgaben zur Guten Herstellungspraxis sowie zu Materialauslobungen ein. Auch konnten keine Kennzeichnungsmängel festgestellt werden.

Bereits im Jahr 2021 hat das IfB Lüneburg verschiedene Grillartikel auf ihre Elementlässigkeit und Materialauslobung überprüft. Insgesamt wurden 37 Proben, darunter (Schaschlik-) Spieße, Fischbräter, Grillkörbe, Burgerpressen, Wender, Zangen und Gabeln, aus Edelstahl oder verchromten Metall untersucht. Auch hier gab es bei allen Proben keine Auffälligkeiten bei Material und Kennzeichnung.

So steht der Grillsaison nichts mehr im Wege!


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