Grillgenuss gelingt mit sicherem Zubehör
IfB Lüneburg überprüft verschiedene Grillartikel auf Elementlässigkeit und Materialauslobung
Die Zutaten beim Grillen sind das eine - das passende Zubehör macht den Genuss für viele erst so richtig komplett. Grillzangen für Steaks, Bräter für Fisch, Grillkörbe für knackiges Gemüse und für perfekt geformte Pattys noch Burgerpressen dazu: Die Auswahl an Zubehör ist vielfältig. Viele Grillhelfer sind aus Edelstahl oder verchromten Metall gefertigt. Das Problem dabei: Nicht alles, was glänzt, ist auch gut.
Materialien mit Kontakt zu Lebensmitteln, wie hier Grillartikel aus Edelstahl oder Metall, müssen so beschaffen sein, dass keine oder nur geringe Mengen an gesundheitlich bedenklichen Stoffen in Lebensmittel übergehen. Lebensmittel sollen ebenfalls keine unerwünschten Beeinträchtigungen in Geschmack und Geruch erfahren. Außerdem soll Verbraucherinnen und Verbraucher durch Kennzeichnung, Werbung oder Aufmachung nicht getäuscht werden.
Untersuchungsergebnisse
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) hat im Jahr 2023 und 2024 insgesamt 34 Proben Grillzubehör wie Grillwender, Grillgabeln und -zangen sowie Grillkörbe und -schalen auf ihre Elementlässigkeit hin überprüft.
Grundlage mit den Richtwerten, die auf toxikologischen Abschätzungen basieren, ist die Europaratsresolution über Metalle und Legierungen in Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese dient als Interpretationshilfe für den Artikel 3 der EU-Verordnung (VO (EG)) 1935/2004 über die Gute Herstellungspraxis.
Die Gegenstände werden in einem Szenario, welches die vorhersehbare Verwendungsdauer und -temperatur berücksichtigt, mit künstlichem Leitungswasser oder 0,5 prozentiger Zitronensäure geprüft und die Konzentration der Elementionen in der Prüflösung gemessen.
Des Weiteren wurden die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente und getätigte Auslobungen zum Material geprüft. Dabei geht es darum, ob ein Gegenstand, der als ein hochwertiger Edelstahl beworben wird, tatsächlich aus diesem besteht. Es wird damit der Sachverhalt zur "Irreführung geeignete Angaben" geprüft.
Die gute Nachricht: 32 Proben (94 Prozent) hielten die Vorgaben zur guten Herstellungspraxis sowie zu Materialauslobungen ein.
Lediglich zwei Proben entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Bei einer Grillzange war eine Abgabe von Nickel über dem Richtwert zu verzeichnen. Bei einem Fischbräter hingegen konnte eine erhöhte Migration von Eisen und Nickel über den Richtwerten festgestellt werden. Bei Grillgeräten für Fisch ist die Gefahr einer Kontamination des Lebensmittels durch Nickel besonders hoch, da das Herauslösen von Metallen durch saure Marinaden – beispielsweise durch den Zusatz von Zitrone – begünstigt wird.
Kennzeichnungsmängel konnten nicht festgestellt werden.
Bereits im Jahr 2022 hat das IfB Lüneburg verschiedene Grillartikel auf ihre Elementlässigkeit und Materialauslobung überprüft. Insgesamt wurden 36 Proben, darunter (Schaschlik-) Spieße, Fischbräter, Grillkörbe, Burgerpressen, Wender, Zangen und Gabeln, aus Edelstahl oder verchromten Metall untersucht. Hier gab es bei allen Proben keine Auffälligkeiten bei Material und Kennzeichnung.
So steht der Grillsaison nichts mehr im Wege!
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