Fortbildung des LAVES zum Thema "Hundeverhalten, Einschätzung potentieller Gefahren" stieß auf großes Interesse
Die Einschätzung der potentiellen Gefahr, die von Hunden ausgeht, die durch heftige Beißereien mit anderen Hunden auffällig geworden sind oder sogar Menschen gebissen haben, erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein.
Hunde, die nach dem Nds. Hundegesetz einmal als „gefährlich“ eingestuft worden sind, bleiben dies ihr Leben lang und dürfen nur noch mit einer Erlaubnis und unter besonderen Auflagen wie Maulkorb und Leinenzwang gehalten werden. Dies ist für Hund und Halter gleichermaßen belastend. Andererseits gilt es, Übergriffe von Hunden auf Menschen mit möglichst großer Sicherheit zu verhindern und die Öffentlichkeit vor wirklich aggressiven und gefährlichen Hunden zu schützen.
Um die zuständigen Behörden in dieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen, hat das LAVES in Zusammenarbeit mit dem Nds. Landwirtschaftsministerium am 19. 9.2012 in Oldenburg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Hundeverhalten, Einschätzung potentieller Gefahren" organisiert, an der etwa 60 Amtstierärzte/Innen sowie Mitarbeiter/Innen aus der Verwaltung teilgenommen haben. Als Referent konnte Dr. Pasquale Piturru, Buchautor und Fachtierarzt für Verhaltenskunde, gewonnen werden. Er führte die Teilnehmer zunächst in die Grundlagen des Lernens und der Kommunikation „Hund – Hund“ sowie „Mensch – Hund" ein, bevor es um die konkrete Frage ging, wann ein Hund als „gefährlich“ einzustufen ist. Die komplexen Sachverhalte wurden durch Videos veranschaulicht, die den Zuhörern die Möglichkeit gaben, ihren Blick für das Verhalten von Hunden zu schärfen. Anhand der zahlreichen Fragen aus der Zuhörerschaft entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, insbesondere hinsichtlich der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen und möglichen Vorgehensweise.
Die rege Teilnahme und die positive Resonanz zeigen, wie wichtig die Thematik für die zuständigen Behörden ist; vielfach wurde der Wunsch geäußert, einen weiterführenden Workshop anzubieten, auf der die Behördenvertreter schwierige Fallbeispiele aus der eigenen Praxis zur Diskussion und Beurteilung stellen können.
Auch wenn sich alle einig waren, dass in den meisten Fällen nicht der Hund, sondern „das obere Ende der Leine“, d. h. der Hundehalter, das eigentliche Problem darstellt, lautete das Fazit bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines auffällig gewordenen Hundes dennoch: „Menschenschutz geht vor Tierschutz“.