Spielzeug für Kleinkinder: Bei Untersuchungen des LAVES zeigen sich nur wenige Beanstandungen
LAVES-Presseinformation Nr. 026 vom 12. Dezember 2013
Spielzeuge, egal ob aus Holz, Kunststoff oder Textilien, müssen sicher sein. 2013 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bisher 457 Proben Spielwaren untersucht – darunter Holzspielzeuge (z. B. Klopfspiele, Kugelbahnen, Schnullerketten), Kunststoffspielzeuge (z. B. Steck- und Sortierspielzeuge, Badetiere) sowie Stofftiere und Puppen. Nur 12 Proben (2,6 %) mussten aufgrund stofflicher Mängel beanstandet werden.
Bei den Holzspielzeugen lag 2013 ein Untersuchungsschwerpunkt auf der Abgabe von Schwermetallen aus dem Lack. Das erfreuliche Ergebnis: Von 120 Proben wurden nur zwei aufgrund einer zu hohen Chrom- bzw. Bleiabgabe beanstandet. Insbesondere Kleinkinder stecken ihr Spielzeug in den Mund, lecken, lutschen und knabbern daran. So können kleine Teilchen des Spielzeugs in den Magen des Kindes gelangen, wo sich durch den Magensaft schädliche Stoffe, wie z. B. Schwermetalle, herauslösen können.
Holzspielzeug wird häufig aus verleimten Werkstoffen wie Sperrholz, Holzfaserplatten oder Spanplatten hergestellt. Zur Verleimung der Holzschichten dienen u. a. formaldehydhaltige Kunstharze. 2013 wurden folglich im LAVES auch 80 Proben Holzspielzeuge auf Formaldehyd untersucht. Fünf Proben wurden aufgrund einer zu hohen Formaldehyd-Abgabe beanstandet. Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas, das Allergien, Übelkeit oder Kopfschmerzen hervorrufen kann und vom Bundesinstitut für Risikobewertung als möglicherweise krebserregend eingestuft wird.
Von 63 untersuchten Kunststoffspielzeugen für Kinder unter drei Jahren wurden zwei aufgrund der unerlaubten Verwendung einiger Phthalate (Weichmacher) beanstandet. Weichmacher finden in Kunststoffspielzeugen Verwendung, damit diese mit der Zeit nicht spröde werden. Aus der großen Gruppe möglicher Weichmacher ist die Verwendung einiger Phthalate in Spielzeugen untersagt. Weitere Untersuchungen bei Kunststoffspielzeugen betrafen leichtflüchtige Lösemittel und Schwermetalle. Zwei Proben wurden wegen Grenzwertüberschreitungen bei leichtflüchtigen Lösemitteln beanstandet. Bei der Abgabe von Schwermetallen, wie z. B. Cadmium und Blei, lagen alle ermittelten Werte weit unterhalb der Grenzwerte.
Kuscheltiere und Puppen gehören ebenfalls zu den beliebten Spielzeugen für Kleinkinder. Um eine leichte Entflammbarkeit dieser Spielzeuge zu verhindern, werden – neben der Auswahl schwer entflammbarer Materialien – teilweise auch Flammschutzmittel eingesetzt. Der Einsatz einiger Flammschutzmittel, die als krebserregend oder fortpflanzungsgefährdend gelten, ist u. a. für Spielzeuge verboten. Bei den bisher in 2013 untersuchten elf Proben Stofftiere und Puppen wurden keine verbotenen Flammschutzmittel nachgewiesen. Alle Proben waren ordnungsgemäß – auch mit vorgeschriebenen Warnhinweisen – gekennzeichnet.
Bei allen bunt gefärbten Spielzeugen, unabhängig vom Material, erfolgten Untersuchungen auf enthaltene Farbstoffe. Der Schwerpunkt lag dabei 2013 auf allergieauslösenden Farbstoffen sowie verbotenen Azofarbstoffen. Bei keinem der untersuchten Spielzeuge gab es in diesem Bereich Beanstandungen.
Die Beschaffenheit von Spielzeug wird durch EU-weite und nationale rechtliche Bestimmungen geregelt. Demnach muss ein Spielzeug so beschaffen sein, dass seine mechanischen Eigenschaften, seine stoffliche Zusammensetzung sowie der hygienische Zustand die Gesundheit der Kinder nicht gefährden. Die Überprüfung der stofflichen Zusammensetzung und damit der chemischen Sicherheit gehört in den Aufgabenbereich des Institutes für Bedarfsgegenstände des LAVES.