Keine Grenzwertüberschreitungen bei Konservierungsstoffen in Kosmetika
Presseinformation Nr. 2 vom 2. Februar 2010
In Kosmetika können unerwünschte Keime wachsen und Duschgel, Creme oder Lippenstift verderben lassen. Im richtigen Maß eingesetzte Konservierungsstoffe helfen, den Verderb zu verhindern. Umfangreiche Untersuchungen des Institutes für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Konservierungsstoffe in Kosmetika fast ausnahmslos gemäß den rechtlichen Vorgaben eingesetzt und gekennzeichnet werden.
Eine große Bandbreite kosmetischer Produkte enthält Konservierungsstoffe. Denn Inhaltsstoffe wie Wasser oder Pflanzenextrakte, die in einer Vielzahl von Kosmetika Anwendung finden, bilden einen geeigneten Nährboden für Mikroorganismen. Auch durch den Verbraucher selber kann es zum Eintrag von Keimen in das kosmetische Mittel kommen, beispielsweise bei der Entnahme von Creme aus einem Tiegel. Konservierungsstoffe können die Ausbreitung von Mikroorganismen hemmen.
Im Jahr 2009 wurden 1155 Proben kosmetischer Mittel aus allen Bereichen, von Zahncreme über Rasierseife bis hin zu Wimperntusche, auf den vorschriftsmäßigen Einsatz von Konservierungsstoffen untersucht. Es konnten keine Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstmengen festgestellt werden. Lediglich in 5 (0,4 %) Produkten waren Konservierungsstoffe enthalten, obwohl sie als frei von Konservierungsstoffen ausgelobt waren. In 23 Fällen (2 %) waren Konservierungsstoffe nicht gekennzeichnet. Da es sich zumeist um geringe Mengen handelte, erfolgte der Eintrag vermutlich durch vorkonservierte Rohstoffe. Doch auch eingeschleppte Konservierungsstoffe sind kennzeichnungspflichtig und müssen in der Liste der Bestandteile auf dem Etikett aufgeführt werden, handelt es sich doch um wichtige Informationen etwa für Allergiker.
In den Vorjahren konnte das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände ähnlich erfreuliche Untersuchungsergebnisse verzeichnen. Ein Zeichen dafür, dass die Hersteller gesetzliche Anforderungen zügig und engagiert durchsetzen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
11.06.2010