Futtermittelbetriebe müssen registriert sein: Futtergetreide kann sonst nicht verkauft werden
Presseinformation Nr. 25 vom 11. Juli 2006
43.000 von insgesamt rund 70.000 Betrieben, die in Niedersachsen oder dem Land Bremen als Futtermittelunternehmen tätig sind, haben sich bisher beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde registrieren lassen. Ein Großteil derer, die registriert werden müssen, sind landwirtschaftliche Betriebe. Die Registrierung ist laut Europäischer Futtermittelhygiene-Verordnung bereits seit 1. Januar 2006 Pflicht.
Über 25.000 Betriebe haben sich bislang jedoch nicht registrieren lassen. "Das könnte jetzt vor der Getreideernte vor allem für sogenannte Primärerzeuger von Futtermitteln problematisch werden", so Dr. Reinhold Schütte, zuständiger Abteilungsleiter Futtermittelsicherheit im LAVES, "denn Futtermittelunternehmer dürfen nur von registrierten Betrieben Produkte beziehen; der Handel wird dies unter Umständen prüfen". Futtermittelunternehmer sind alle Betriebe, die Grundfutter wie Heu oder Silage produzieren und verfüttern oder Getreide z. B. an Genossenschaften oder Mischfutterhersteller abgeben. Aber auch gewerbliche Futtermittelhersteller, -händler, -makler und -transporteure sowie Tierärzte, die mit Futtermitteln handeln, müssen sich beim LAVES amtlich registrieren lassen.
Das LAVES setzt daher das angebotene online-Registrierungsverfahren fort. Nähere Informationen gibt es hier und unter der Telefon-Hotline-Nummer: 0441-57026-199. Antragsunterlagen und Merkblätter liegen auch bei den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
11.06.2010