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LAVES untersucht winterliches Kohlgemüse – 25 Proben ohne Rückstände

Presseinformation Nr. 3 vom 11. Januar 2006


Winterzeit ist Kohlzeit: Im Lebensmittelinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sind bisher bereits 43 Proben verschiedener Kohlsorten auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht worden. Das Ergebnis: "Bei 25 Proben konnten erfreulicherweise keine Rückstände nachgewiesen werden", sagt Dr. Birgit Rolfe, zuständige Expertin im LAVES. Zwei Proben mussten aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet werden.

Untersucht wurden Broccoli, Rosenkohl, Rotkohl, Chinakohl, Weißkohl, Kohlrabi und Grünkohl. Der überwiegende Teil stammt aus Deutschland (77 Prozent), der Rest wurde aus Spanien, Italien, den Niederlanden und aus Polen geliefert.

In fünf Grünkohl Proben sowie je einer Probe Rosenkohl und Rotkohl deutscher Herkunft sind Wirkstoffe gefunden worden, die laut Auskunft des Pflanzenschutzamtes nicht zulässig sind. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Pflanzenschutzämter sind informiert worden. Dort wird derzeit geprüft, ob eine unzulässige Anwendung vorgenommen wurde oder ob die Pflanzenschutzmittel auf anderem Weg auf das Gemüse gelangt sind.

Kaum ein Gemüse ist so vielseitig und sortenreich wie Kohl, er ist reich an lebenswichtigen Vitaminen, Mineralstoffen und anderen wertvollen pflanzlichen Inhaltsstoffen. Kohl hält sich am längsten, wenn er kühl gelagert wird. Frischer Grünkohl sollte Frost abbekommen haben, um seinen vollen Geschmack zu entwickeln und nicht bitter zu schmecken. Der Grund liegt zum einen darin, dass die Blattstruktur etwas lockerer und der Kohl damit bekömmlicher wird, zum anderen aber daran, dass durch den Frost ein Teil der Kohlenhydrate zu Zucker umgebaut wird.

Das LAVES rät, frischen Kohl vor dem Verzehr zu putzen und abzuwaschen, um mögliche Rückstände zu reduzieren – auch wenn der Kohl anschließend gekocht wird.

Nähere Informationen zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Kohlgemüse finden Sie hier.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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