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„Weihnachts“karpfen: aus niedersächsischen Aquakulturen auf den Festtags-Tisch

Presseinformation Nr. 74 vom 22. Dezember 2005


Festtage sind für viele Menschen auch verbunden mit dem Genuss von Fischgerichten – z. B. von traditionell zubereitetem Weihnachtskarpfen. Das Institut für Fischkunde Cuxhaven des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat 160 Proben von Karpfen, Aalen, Forellen, Barschen und Fischrogen untersucht. 14 Proben mussten beanstandet werden: Sie enthielten Malachitgrün.

Malachitgrün wird in der Fischzucht gegen Pilzbefall und äußerliche Parasiten eingesetzt. Bei dieser Verbindung handelt es sich um einen grünblauen Triphenylmethanfarbstoff, der als potentiell krebserregend eingestuft wird und dessen Anwendung im Bereich von lebensmittelliefernden Tieren verboten ist.

Die beanstandeten Proben stammen zum Großteil aus Fernost (Vietnam und China). In zwei Fällen konnte Malachitgrün in ungewöhnlich hohen Konzentrationen nachgewiesen werden. So enthielt eine Einsendung von Aalen aus China knapp 4000 µg/kg dieser verbotenen Substanz.

Dagegen wurden im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans und eines Forschungsprojektes in den letzten Jahren zahlreiche Fischproben aus niedersächsischen Teichwirtschaften (Aquakulturen) systematisch auf Malachitgrün untersucht. Positives Ergebnis: Es kam zu keiner Beanstandung.

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