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Gutes Ergebnis für Glühwein von Weihnachtsmärkten

Presseinformation Nr. 68 vom 15. Dezember 2005


Zu wenig oder bereits verkochter Alkohol – das sind die Haupt-Beanstandungsgründe bei Untersuchungen von Glühwein von niedersächsischen Weihnachtsmärkten. Rund 30 Proben hat das Lebensmittelinstitut Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in diesem Jahr seit Öffnen der Märkte getestet, weitere folgen. Gute Nachricht: Die Mehrzahl der Proben war in Ordnung. Vier Proben wurden aufgrund des geringen Alkoholgehalts beanstandet, drei Proben, weil der Glühwein durch zu langes Erhitzen einen "brenzligen" Geschmack hatte.

Damit liegen die diesjährigen Untersuchungen im Trend. Über 600 Proben Glühwein von niedersächsischen Weihnachtsmärkten wurden in den vergangenen acht Jahren im Lebensmittelinstitut Braunschweig getestet.

Zu wenig oder bereits verkochter Alkohol, ein zu hoher Gehalt an Kupfer oder eine "brenzlige Note" – das sind in allen Jahren die zumeist aufgetretenen Gründe für Beanstandungen gewesen.

Zur Bilanz: Mit durchschnittlich 22 Prozent wurden in fast allen Jahren zu geringe Alkoholgehalte festgestellt. Das heißt, das die Verkehrsbezeichnung "Glühwein" nicht gerechtfertigt und als "irreführend" zu beanstanden war. Für den Gehalt an vorhandenem Alkohol gilt bei Glühwein eine Spanne von mind. 7%vol und höchstens 14,5% vol. Lediglich in den Jahren 2001 und 2004 war die Beanstandungsquote mit 4,9 bzw. 8,3 % geringer.

Bis zum Jahr 2001 war auch der Gehalt an Kupfer in den Proben auffällig. Der Gehalt an Kupfer kann entstehen, wenn Glühwein in entsprechenden Gefäßen hergestellt oder aufbewahrt wird (Kupferkessel).

Hier darf die Höchstmenge von 2 mg/l Kupfer nicht überschritten werden. Waren vor acht Jahren noch rund 18 % der Proben daraufhin zu beanstanden, ist diese Zahl ab 2001 im Durchschnitt auf knapp 3 % gesunken.

Zudem sind bei Untersuchungen immer wieder Glühweinproben aufgefallen, bei denen das typische Aroma und auch der Alkohol verkocht waren. Röstaromen, die z. B. an Rübensirup erinnern, bisweilen auch ein brenzliger Geschmack: alles Hinweise darauf, dass der Glühwein zu lange erhitzt wurde. Wurden vor fünf bis acht Jahren noch 15 % aller Proben beanstandet, so sind es seit 2001 im Durchschnitt 3,5 % der untersuchten Proben.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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