LAVES untersucht Schlüsselbänder: Keine verbotenen Farbstoffe nachgewiesen
Presseinformation Nr. 62 vom 18. November 2005
Bunte Schlüssel- und Handybänder sind im Trend – zum Beispiel als Schlüsselanhänger, die auch um den Hals getragen werden können. Um für den Verbraucher zu klären, inwieweit unbedenkliche Farbstoffe zur Einfärbung der bunten Bänder verwendet werden, die einen längeren und direkten Körperkontakt zulassen, hat das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 20 sehr unterschiedliche Schlüsselbänder untersucht. Die Bänder wurden von den zuständigen kommunalen Behörden vor Ort an das Institut gesandt.
Keine der Proben enthielt verbotene Azofarbstoffe. Das bedeutet, dass die inzwischen europaeinheitlichen Regelungen von den Herstellern und Importeuren weitgehend beachtet werden.
Zwei Proben enthielten allergieauslösende Farbstoffe. Darüber hinaus waren in zwei Proben Farbstoffe enthalten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ebenfalls ein allergenes Potential aufweisen.
Zudem waren zwei Proben nicht farbecht, so kann es nach Aussagen des IfB LG bereits nach kurzer Tragezeit zur Abfärbung auf die Haut kommen.
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