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Neues EU-Lebensmittelrecht – Ende der amtlichen Kontrolle?

Presseinformation vom 24.06.2005


Wissenschaftler diskutieren an der TiHo die Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen

Mit den neuen europäischen Verordnungen zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz in Europa auf eine neue Basis gestellt. Die Europäische Gemeinschaft hat in der zum 1. Januar 2006 gültigen neuen Regelung die Rahmenbedingungen für einen vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz weiter konkretisiert. Das neue System der EU verlagert die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Lebensmittel verstärkt auf die Hersteller von Futter- und Lebensmitteln. Die amtliche Überwachung soll die Kontrolle der Eigenkontrolle intensiver verfolgen und sich nicht mehr nur auf die Endprodukte konzentrieren.

Die amtliche Kontrolle wird das neue System dennoch nicht ersetzen. Die Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Unternehmen muss laut den Verordnungen stichprobenartig vom Staat geprüft werden. Die Wissenschaftler waren sich auf dem Symposium am 24. Juni 2005 in der TiHo einig, dass das System laufend auf seine Wirksamkeit überprüft werden muss und nur dann funktionieren kann, wenn die für die Überwachung zuständigen Behörden tatsächlich in der Lage sind, zielorientiert auf die Beseitigung von Mängeln hinzuwirken.

"Das Ziel neuer Überwachungssysteme muss nach wie vor die Verbesserung der Verbrauchersicherheit bleiben. Dies kann nur unter aktiver Mitwirkung der Lebensmittel-unternehmer über die gesamte Wertschöpfungskette erreicht werden." so Prof. Dr. Günter Klein, Leiter des Instituts für Lebensmittelqualität und -sicherheit auf der Tagung.

Die Veranstaltung wurde vom Institut für Lebensmittelqualität und -sicherheit der TiHo, dem virtuellen Zentrum Tiergesundheit und Lebensmittelqualität der TiHo, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Tierärztekammer Niedersachsen durchgeführt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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