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Im neuen "Biogasleitfaden" alle Rechtsvorschriften auf einen Blick

Presseinformation Nr. 021 vom 13. April 2005


In einem neuen "Biogasleitfaden" hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) alle relevanten Rechtsvorschriften für Zulassung und Überwachung von Biogasanlagen zusammengefasst. Der Leitfaden dient Landkreisen und kreisfreien Städten als Wegweiser und bietet gleichzeitig der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Beratung eine Übersicht über alle veterinärrechtlichen Anforderungen. Zum Beispiel wird im Leitfaden auf die durch die EU-Verordnung Nr. 1774/2002 ermöglichte Entsorgung bestimmter tierischer Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, hingewiesen. Gleichzeitig auf die damit verbundenen erheblichen Auswirkungen auf die veterinärfachliche Überwachung und Zulassung dafür bestimmter Biogasanlagen.

Generell besteht eine Genehmigungspflicht für Biogasanlagen, in denen tierische Nebenprodukte eingesetzt werden. Von besonderer Relevanz in Bezug auf Seuchenhygiene sind hierbei Anlagen, die in Zusammenhang mit Klauentierhaltung betrieben werden sollen.

Der Leitfaden steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

 

Weitergehende Informationen und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen können auf der Internet-Seite des LAVES heruntergeladen werden: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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