LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Newcastle Disease – Impfen ist Pflicht

Presseinformation Nr. 055-2004 vom 25.10.2004


Alle Halter von Hühnern und Truthühnern sind verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest Newcastle-Disease impfen zu lassen. Darauf weist Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), hin. In der vergangenen Woche hat es einen Verdacht von Newcastle-Disease in Schleswig-Holstein gegeben.

"Auch Privatpersonen, die nur zwei oder drei Hühner haben, müssen sich an diese Impfpflicht halten", so Haunhorst. Die Impfung, die in der Regel über das Trinkwasser erfolgt, schützt nicht nur die eigenen Tiere, sondern auch alle umliegenden Höfe und ist eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung. Außerdem müssen Geflügelhalter bei der Tierseuchenkasse melden, wie viele Hühner und/oder Truthühner sie halten.

Newcastle-Disease ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit. Sie äußert sich durch plötzliche Todesfälle, hohes Fieber, Mattigkeit, Appetitlosigkeit, Durchblutungsstörungen (häufig mit dunkler Verfärbung des Kammes), Atemnot, Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Legehennen legen weniger Eier. Die Krankheit verbreitet sich über die Luft sowie von Tier zu Tier weiter. Auch wild lebende Vögel, wie Enten oder Gänse, können die Erreger weiter übertragen. Newcastle-Disease ist nicht zu verwechseln mit der klassischen Geflügelpest, die derzeit in Asien grassiert. Für den Menschen ist Newcastle-Disease ungefährlich.

Stellt der Amtstierarzt Newcastle-Disease in einem Geflügelbestand fest, müssen sofort alle Tiere getötet werden. Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge müssen desinfiziert werden. Hat der Besitzer seine Hühner oder Truthühner nicht impfen lassen oder seinen Bestand (Anzahl und Art der Tiere) nicht gemeldet, hat er auch keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Tierseuchenkasse. Schlimmer noch: andere von der Seuche betroffene Personen oder Institutionen, wie der Landkreis, können in diesem Fall sogar Schadensersatz für ihre eigenen Verluste von ihm fordern.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2004
zuletzt aktualisiert am:
11.06.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln