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Fledermäuse nicht anfassen

Presseinformation Nr. 2004-046 vom 1.09.2004


"In Niedersachsen sind erneut Fälle von Fledermaus-Tollwut aufgetreten", teilt Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des Niedersächsischen Landesam-tes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg mit. Das haben die Veterinärinstitute Oldenburg und Hannover des LAVES festgestellt. Es handelt sich um Ausnahmefälle von Tollwut – Tollwut wird in Niedersachsen bereits seit Jahren erfolgreich bekämpft, das europäische Fledermausvirus ist nicht mit dem anderer Tierarten identisch und seine Bedeutung als Krankheitserreger für den Menschen noch nicht hinreichend geklärt - dennoch sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:

Fledermäuse schlafen normalerweise am Tag und sind nicht zu sehen. Er-krankte Tiere können nicht mehr fliegen und werden mitunter auch tagsüber flugunfähig gefunden. Wenn das der Fall ist, sollte das nächste Forst- oder Veterinäramt über einen solchen Fund informiert werden. "Grundsätzlich dürfen kranke oder tot aufgefundene Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden, da durch einen Biss oder selbst kleinste Hautwunden Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden könnten", erläutert Dr. Eberhard Haunhorst.

Bissverletzungen sollten sofort mit Wasser und Seife ausgewaschen werden. Danach ist der nächste Arzt aufzusuchen. "Denn wenn das Tier mit Tollwut infiziert war, ist die Möglichkeit einer Infektion gegeben", so Haun-horst.

Die WHO empfiehlt, dass sich alle Personen, die Umgang mit Fledermäusen haben, vorbeugend schutzimpfen lassen. Nach einem Biss oder nach direktem Kontakt mit einer tollwutkranken Fledermaus ist eine nachträgliche Impfung und Behandlung möglich bzw. erforderlich. Die heute eingesetzten Impfstoffe sind sehr gut verträglich und schützen zuverlässig vor einer Erkrankung – auch im Fall von Fledermaustollwut.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2004
zuletzt aktualisiert am:
11.06.2010

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