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Ausbildung zum/zur Veterinärassistenten/Veterinärassistentin

Veterinärin kontrolliert eine im Offenstall gehaltene Kuh, die den Kopf durchs Gitter hält. Die Tierärztin trägt ihre Befunde auf einem Tablet ein.   Bildrechte: © goodluz - stock.adobe.com
Die Kontrolle von Tierhaltungen zählt mit zu den Aufgaben von Amtlichen Veterinärassistentinnen und Veterinärassistenten.

In Niedersachsen gibt es die Ausbildung zur Amtlichen Veterinärassistentin und zum Amtlichen Veterinärassistenten. Sie erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Amtlichen Veterinärassistentin und zum Amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss), welche seit dem 05. November 2019 gilt.

Ablauf der Ausbildung

Die einjährige Ausbildung besteht aus einem fachtheoretischen und einem berufspraktischen Abschnitt. Als Ausbildungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen für die berufspraktische Ausbildung (neun Monate) zuständig. Daher nehmen ausschließlich die Kommunen Bewerbungsunterlagen entgegen.

Das LAVES koordiniert den fachtheoretischen Anteil mit 300 Unterrichtsstunden in zweieinhalb Monaten. Den Abschluss der Ausbildung bildet eine praktische und eine mündliche Prüfung. Als Prüfungsbehörde nimmt das LAVES nicht nur die Prüfungen ab, sondern koordiniert und organisiert auch den Ablauf.

Ausbildungsziel ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um Aufgaben der Überwachung nach § 24 Tierschutzgesetz unter der fachlichen Aufsicht von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten wahrnehmen zu können. Dazu gehören etwa Betriebs- oder Transportkontrollen. Während der Ausbildung sollen Auszubildende möglichst viele künftige Aufgaben selbstständig ausführen.

Voraussetzungen

Zur Ausbildung kann zugelassen werden:

  • wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss oder einen höheren Schul- oder Bildungsabschluss besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • eine Ausbildung absolviert hat:

a) zur Landwirtin oder zum Landwirt

b) zur Tierwirtin oder zum Tierwirt

c) zur oder zum tiermedizinischen Fachangestellten

d) zur Tierpflegerin oder zum Tierpfleger

e) zur veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder zum veterinärmedizinisch-technischen Assistenten oder

f) in einem Beruf, der einem in den Buchstaben a) bis e) genannten Berufe im Wesentlichen ähnlich ist

mit Erfolg abgeschlossen hat.

Inhalte der Ausbildung

Ausbildungsinhalte des berufspraktischen Abschnitts sind unter anderem die Mitwirkung bei der Kontrolle von Betrieben (Einhaltung der Bestimmungen der Tiergesundheit/Tierschutzrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte und des Tierarzneimittelrechts). Die selbständige Kontrolle von Tierhaltungen zählt ebenso dazu wie die selbständige Entnahme von Proben in tierhaltenden Betrieben. Zudem sollen überwachungsrelevante Informationen erfasst und geprüft werden. Die Anfertigung von Niederschriften sowie die die selbständige Anwendung der fachspezifischen elektronischen Datenverarbeitungsprogrammen ist ebenfalls in der berufspraktischen Ausbildung mit enthalten.

Ausbildungsinhalte des fachtheoretischen Abschnitts (verteilt auf 300 Unterrichtsstunden) umfassen Grundzüge aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, Qualitätsmanagement, Tiergesundheitsrecht, Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht, Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie aus dem Recht der tierischen Nebenprodukte. Ebenso werden landwirtschaftliche Strukturen und Produktionsbedingungen behandelt sowie Grundlagen der Tiergesundheit und Produktionshygiene. Auch der Umgang mit landwirtschaftlichen Nutz- und Zootieren gehört zur Ausbildung. Kommunikations- und Konfliktlösetechniken in Bezug auf Kontrolltätigkeit sind ebenfalls Inhalte der Fachtheorie.

Der Aufgabenbereich ,,Fachtheoretische Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten“ wird im LAVES durch Andrea Jark, Dezernat 11, betreut. Kontakt: Andrea.Jark@laves.niedersachsen.de.

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