LAVES stellt seine Arbeit beim Tag der Niedersachsen vom 4. – 6. Juli vor
Ministerpräsident Wulff und Landwirtschaftsminister Ehlen testen Bedarfsgegenstände auf Schwermetalle
Kleidung, die über Stunden auf der Haut aufliegt, Küchenutensilien, in denen Nahrung aufbewahrt wird, Spielzeug, das Kleinkinder in den Mund stecken… Ganz alltägliche Gegenstände, die harmlos wirken und mit denen der Verbraucher direkt in Berührung kommt. Aber was steckt wirklich in ihnen?
Ob Gegenstände (wie z.B. Grillzubehör) gesundheitsschädliche Stoffe enthalten und sie an den Menschen oder an Lebensmittel abgeben, untersucht das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB), eine Einrichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Hautnah können Besucher beim Tag der Niedersachsen vom 4. bis 6. Juli 2008 in Winsen (Luhe) diese Arbeit miterleben. Am großen LAVES-Infostand (Stand Nr. 29, Niedersachsendorf, Standort Schlosspark) stellen Fachleute des IfB typische Gefahren durch Bedarfsgegenstände vor, erklären wichtige Untersuchungsmethoden und geben Tipps, wie sich Verbraucher schützen können. Besonders streng unter die Lupe genommen wird dabei alles rund um das Thema Sommer. Eine Ausstellung sommerlicher Bedarfsgegenstände regt zum Staunen und Nachfragen an.
Am Samstag, dem 5. Juli, werden Ministerpräsident Christian Wulff und Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen den LAVES-Stand besuchen und selber Hand anlegen. Mit Hilfe des Röntgenfloureszenzanalysators wird zunächst Landwirtschaftsminister Ehlen in der Zeit von 13 bis 14 Uhr Bedarfsgegenstände auf Schwermetalle hin untersuchen und voraussichtlich um 14.10 Uhr wird Ministerpräsident Wulff den Schwermetallen auf der Spur sein.
Im Röntgenfluoreszenzanalysator können Besucher an allen drei Tagen eigene Gegenstände auf Schadstoffe durchleuchten lassen. Der Röntgendetektor erkennt, ob in Modeschmuck der Allergieauslöser Nickel steckt, ob Kinderspielzeug Schwermetalle abgibt oder ob der Trinkrand eines Keramikbechers Blei enthält.
Innerhalb von einer Minute weist der handliche Röntgendetektor nach, welche chemischen Elemente der Gegenstand beinhaltet. Ähnlich wie ein Fingerabdruck besitzt jedes Element ein charakteristisches elektromagnetisches Energiespektrum, das das Gerät nachweist. Zeigt sich ein bedenklicher Inhaltsstoff, wird die Probe einer weitergehenden Laboranalyse unterzogen.
Was genau in den Laboren des IfB passiert, erleben die Besucher ebenfalls am LAVES-Stand. Welche Arbeitsschritte und Geräte sind etwa nötig, um bunte Bikinis und Badehosen auf gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe zu überprüfen? Auch echte Materialproben können begutachtet werden. Erstaunlich, was aus einer wabbeligen Plastikspinne wird, wenn ihr die verbotenen Weichmacher entzogen werden.
Bereits zum dritten Mal ist das LAVES mit einem großen Infostand beim Tag der Niedersachsen vertreten. In den Vorjahren stellten das Celler Institut für Bienenkunde und das Cuxhavener Institut für Fischkunde ihre Arbeit vor. 2008 präsentiert sich vor allem das Institut für Bedarfsgegenstände.
Das IfB mit Sitz in Lüneburg ist eines von niedersachsenweit acht Instituten des LAVES. Die 46 Mitarbeiter des IfB, davon 27 Chemielaboranten und acht Lebensmittelchemiker, untersuchen für die Länder Niedersachsen und Bremen kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Für Schleswig-Holstein und Niedersachsen übernimmt das IfB zudem die Überwachung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Die rechtliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse, Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorhaben und die Unterstützung der kommunalen Behörden bei Betriebskontrollen sind weitere Aufgaben.
3281 Proben von Bedarfsgegenständen hat das Institut im vergangenen Jahr untersucht. Davon mussten 5,9 % beanstandet werden. Besonders oft wurden z.B. bei Spielwaren und Scherzartikeln Rechtsvorschriften zur stofflichen Beschaffenheit missachtet.
Bei den 1344 Proben von kosmetischen Mitteln, die das Institut 2007 überprüft hat, waren 8,9 % nicht vorschriftsmäßig. Der Großteil der Beanstandungen ließ sich auf Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften zurückführen. Ein nicht geringer Anteil der Kosmetika verwendete außerdem verschreibungspflichtige oder verbotene Inhaltsstoffe.
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