Tierschutzdienst
Der Tierschutzdienst wurde bereits im Jahre 1995 zur Beratung und Unterstützung der niedersächsischen Veterinärbehörden bei der Durchführung und Umsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen eingerichtet. Im Laufe der Jahre kamen immer neue Aufgaben hinzu. Zuletzt wurde mit Übernahme der landesweiten Zuständigkeit für die Überwachung von Tierversuchsangelegenheiten ein weiterer anspruchsvoller Aufgabenbereich im Vollzug übernommen, der in einem separaten Fachbereich Tierversuche bearbeitet wird.
Beratende und unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Tierhaltung, des Tiertransportes und im Umfeld der Schlachtung
Der Tierschutzdienst befasst sich zum überwiegenden Teil mit Anfragen zur Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (Säugetiere, Geflügel) aber auch zu Haus- und Heimtieren (wie Kleinnagern, Fischen und Ziervögeln). Weitere Schwerpunkte liegen auf der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten bei tierschutzrelevanten Sachverhalten sowie dem Tierschutz im Umfeld des Transportes und der Schlachtung. Im Rahmen von Rechtsetzungsvorhaben werden tierschutzrechtliche und -fachliche Stellungnahmen erarbeitet.
Auch die niedersächsische Kontaktstelle bei grenzüberschreitenden Verstößen für die Amtshilfeverfahren zum Tierschutz und zu Heimtieren ist hier etabliert. Hier fließen alle Beanstandungen aus der gesamten EU ein, die den Tierschutz bei Haltung, Transport und/oder Schlachtung in Niedersachsen betreffen. Ein großer Teil der Meldungen umfassen Beanstandungen von Langstreckentransporten.Erarbeitung von Tierschutzleitlinien und Empfehlungen für eine tiergerechte Haltung
Seit seinem Bestehen hat der Tierschutzdienst an der Ausarbeitung von diversen Vorschlägen zur Förderung tiergerechter Haltungssysteme sowie bei der Erarbeitung zahlreicher Leitlinien für die Tierhaltung mitgewirkt. Dabei ist es stets das Ziel, im Rahmen von Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Tierhaltung, Wissenschaft und Behörden, konsensfähige Verbesserungen in der Tierhaltung, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztiere, zu erreichen. Im Folgenden werden beispielhaft einige Ergebnisse aufgeführt.
Bereits in den 1990er Jahren wurden die "Empfehlungen für die ganzjährige Weidehaltung von Schafen" erstellt. Im Jahr 2023 erfolgte eine komplette Überarbeitung und Neuveröffentlichung als „Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung“.
Die "Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung" wurde im Mai 2007 veröffentlicht. Die Erarbeitung erfolgte von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Tierärztlichen Hochschule Hannover, kommunalen Veterinärbehörden, dem Tierschutzbeirat und des Tierschutzdienstes beim LAVES. Eine Anpassung der Leitlinie an aktuelle rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen ist momentan in Arbeit.
Der Tierschutzdienst ist des Weiteren seit Beginn des vom Landwirtschaftsministerium etablierten „Tierschutzplan Niedersachen“ in allen Fachgremien vertreten. Dabei wurden erstmalig im Mai 2011 konkrete Tierschutzziele für landwirtschaftliche Nutztiere festgelegt und veröffentlicht. Die Arbeit in den tierart- und themenspezifischen Projektgruppen wurde ab 2018 im „Tierschutzplan 4.0“ und mittlerweile im „Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung“ fortgesetzt.
Im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen wurde 2017 die „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ fertiggestellt, welche die Anforderungen an die Stallhaltung von Rindern behandelt und sich sowohl an Behörden als auch Tierhalterinnen und Tierhalter richtet.
Auch die im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplans verabschiedeten tierschutzfachlichen „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ aus 2017 wurden von der Facharbeitsgruppe Legehennen weiterentwickelt und als „Tierschutzfachliche Haltungsempfehlungen für Jung- und Legehennen “ herausgegeben.
Der Tierschutzdienst war zudem in 2018 als Mitglied der Expertengruppe am erstellten nationalen Aktionsplan Schwanzkupieren bei Schweinen beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Vorlagen für die Erfassung von Schwanz- und Ohrverletzungen sowie eine Risikoanalyse im Hinblick auf Schwanzbeißen bei Schweinen erarbeitet. In 2021 war der Tierschutzdienst an der Evaluierung des Aktionsplans beteiligt.
Zudem wurde im Jahr 2022 für schweinehaltende Betriebe der „Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen“ veröffentlicht.
Die Veröffentlichung und Verbreitung der Empfehlungen, ergänzt durch Vorträge und Artikel in Fachzeitschriften haben den beratenden Tierschutzdienst zu einer fest etablierten Einrichtung innerhalb der Veterinärverwaltung des Landes Niedersachsen und darüber hinaus werden lassen. Er wird intensiv von Veterinär-, aber auch von Naturschutzbehörden, der Polizei, von wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden und Institutionen wie zum Beispiel berufsbildenden Schulen oder Landwirtschaftskammern genutzt.Fachbereich Tierversuche
Genehmigung von Tierversuchsvorhaben sowie Überwachung von Tierversuchen inklusive zugehöriger Versuchstierhaltungen
Die Bearbeitung von Tierversuchsangelegenheiten stellt den größten und personell aufwendigsten Aufgabenbereich innerhalb des Tierschutzdienstes dar.
Seit Anfang 2005 liegt die landesweite Zuständigkeit für Tierversuchsangelegenheiten vollumfänglich beim Tierschutzdienst. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Bearbeitung und Prüfung genehmigungspflichtiger Tierversuchsvorhaben sowie die Geschäftsführung der beratenden Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz (TierSchG). Hierzu wurde ein Fachbereich Tierversuche eingerichtet, der aus einem Team hochspezialisierter Fachkräfte besteht.
Zudem erfolgt von hier seit 2022 die Erlaubniserteilung für Versuchstierhaltungen nach §11 TierSchG sowie die risikobasierte Überwachung der Einrichtungen sowie der rechtskonformen Durchführung von Tierversuchen.Hufbeschlagswesen
Als weitere Zuständigkeit übernimmt der Tierschutzdienst die für Niedersachsen erforderliche Koordinierung der Aufgaben des Hufbeschlagwesens, wie zum Beispiel der Ausbildung, der Prüfungszulassung und der staatlichen Anerkennung für angehende Hufbeschlagsschmied und -schmiedinnen im Rahmen des Hufbeschlaggesetzes und der Hufbeschlag-Verordnung. Auch staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschulen sowie Gleichstellung von anderweitig oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen erfolgt durch den Tierschutzdienst im LAVES.Niedersächsisches Tierschutzsymposium
Bereits seit 1998 findet alle zwei Jahre in Oldenburg das Niedersächsische Tierschutzsymposium statt. Die zweitägige Fortbildung hat sich aufgrund der breit gefächerten und hochqualifizierten Referentinnen und Referenten zu einer fest etablierten Veranstaltung für im amtstierärztlichen Dienst tätige Tierärztinnen und Tierärzte entwickelt.