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Begleitscheine für Wild

Einzel-Begleitschein
Sammel-Begleitschein

Lebensmittel müssen nach den rechtlichen Vorgaben gekennzeichnet werden, um die Rückverfolgbarkeit vom Erzeuger bis zum Verbraucher vollständig zu ermöglichen. Dies gilt auch für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch, sofern dieses vom Jäger an den Handel weitergegeben wird.
Entsprechende Formulare dafür sind nicht vorgegeben.

Um den Jägern in Niedersachsen eine Orientierungshilfe zu geben und zugleich ein einheitliches Vorgehen im Land zu erzielen, wurden vom LAVES zwei Begleitscheine für Wild entworfen, der Einzel-Begleitschein für einzelne Stücke Wild und der Sammel-Begleitschein für mehrere Stücke Klein- oder Großwild.

Diese Formulare sind nicht verbindlich, deren Anwendung wird aber sowohl für die Abgabe von Wild an Einzelhandelsbetriebe (z. B. Restaurants, Schlachtereien) als auch an den Großhandel (Wildbearbeitungsbetriebe) empfohlen.

Der Jäger wird mit dem korrekten Ausfüllen dieser Begleitscheine quasi durch das geltende Recht geführt und erfüllt damit alle rechtlichen Vorgaben.

Werden alle Felder, die grün unterlegt sind, ausgefüllt bzw. angekreuzt, dann sind die Stücke unbedenklich, es ist alles "im grünen Bereich".
Wegen der Trichinenuntersuchung kommen beim Sammel-Begleitschein fürs Schwarzwild die grau unterlegten Felder hinzu.

Stücke mit Anmerkungen bzw. Ankreuzungen im gelben Bereich dürfen nicht ohne amtliche Fleischuntersuchung als Lebensmittel verwendet werden.

Neben der notwendigen Sorgfalt bei der Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale ist weiterhin Voraussetzung, dass der untersuchende Jäger bei der Abgabe an den Großhandel (Wildbearbeitungsbetrieb) eine "kundige Person" ist, bzw. für die Abgabe an Endkunden oder den Einzelhandel mindestens eine "geschulte Person" ist. Als "geschult" gilt, wer nach dem 01.02.1987 die Jägerprüfung absolviert hat.
Jagdscheininhaber, die vor dem 01.02.1987 die Jägerprüfung abgelegt haben, dürfen aufgrund einer Übergangsregelung in Niedersachsen im laufenden Jagdjahr (bis 31.03.2008) auch ohne entsprechende Fortbildung das anfallende Wild wie geschulte Personen vermarkten, soweit die Menge einer Tagesstrecke nicht überschritten wird.

Der Wildursprungsschein, vorgegeben zur Verwendung bei der Trichinenprobennahme durch befugte Jäger, gilt für Schwarzwild weiterhin und muss ggf. zusätzlich zu dem Sammel-Begleitschein verwendet werden.

1. Einzel-Begleitschein

Der Einzel-Begleitschein berücksichtigt die Möglichkeit, dass Erleger und untersuchender Jäger auch verschiedene Personen sein können.
Daher ist die Seite 1 vom Erleger auszufüllen, während die Felder auf Seite 2 vom untersuchenden Jäger eingetragen werden. Das sind überwiegend die Jäger, die das Wild aufbrechen. Es kann aber auch eine kundige Person sein, die den Wildkörper und die roten Organe zu einem späteren Zeitpunkt untersucht.

Die Seite 2 des Einzel-Begleitscheins erfasst nicht die Besonderheiten der Trichinenprobenahme beim Schwarzwild. Daher sollte, sofern der Wildursprungsschein nicht infrage kommt bzw. ausreichend ist, auch bei einzelnen Stücken Schwarzwild der Sammel-Begleitschein verwendet werden.

Da der Begleitschein beim Stück verbleibt, muss der abgebende Jäger zusätzlich die erforderlichen Angaben dokumentieren. Dies kann auch durch eine Kopie des Begleitscheines erfolgen.

2. Sammel-Begleitschein

Der Sammel-Begleitschein soll die notwendigen Informationen von bis zu 10 Stücken Schalenwild zusammenfassen. Für jedes Stück Großwild ist eine Zeile auszufüllen. Zur Identifizierung ist die eindeutige Kennzeichnung eines jeden Stückes erforderlich. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, derzeit werden sehr häufig Ohrmarken verwendet.

Beim Schwarzwild sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • Bei Abgabe an einen Wildbearbeitungsbetrieb darf die Beprobung zur Trichinenuntersuchung nicht durch Jäger erfolgen, i. d. R. erfolgt die Beprobung dann im Bearbeitungsbetrieb.
  • Schwarzwild darf an Endkunden, die keine Jäger sind, erst dann abgegeben werden, wenn das Ergebnis der Trichinenuntersuchung vorliegt.
  • Wird die Trichinenprobe durch den Jäger genommen, muss zusätzlich der Wildursprungsschein verwendet werden.

Der Sammel-Begleitschein kann auch für die Abgabe von Kleinwild (z.B. Hase, Kaninchen, Fasan, Ente) genutzt werden.
In der ersten Spalte wird die Stückzahl eingetragen, danach folgt handschriftlich die Eintragung der Wildart.

Für die notwendige eigene Dokumentation wird empfohlen, eine Kopie von dem Sammel-Begleitschein zu erstellen und diese dann zwei Jahre aufzubewahren.

Wild am Baum
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