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Tierschutz - Technische Überwachung

Im Rahmen des Tierschutzes wird das Dezernat Technische Sachverständige des LAVES zu vielfältigen Aufgaben hinzugezogen. Unter anderem werden technische Überprüfungen und Begutachtungen im Rahmen von Tierhaltungen, der Betäubung und Schlachtung von Nutztieren durchgeführt. Die technische Abnahmen, laufende Überprüfungen und Begutachtungen von technischen Innovationen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsbehörden. Hierbei wird zum Beispiel bei Betäubungsanlagen überprüft, ob diese die in der Tierschutzschlachtverordnung vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Weitere Tätigkeitsfelder sind unter den nachfolgenden Punkten beispielhaft aufgeführt.

CO2-Betäubungstunnel  
Mobiler CO2-Betäubungstunnel für Geflügeltötung im Seuchenfall

Tötungsanlagen für den Seuchenfall

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung finden technische Einrichtungen zum tierschutzgerechten Töten von Tieren, wie beispielsweise nebenstehende CO2-Tötungsanlage für Geflügel, ihre Anwendung. Die Technischen Sachverständigen sind mitverantwortlich für die Einsatzbereitschaft und Weiterentwicklung der Anlagen.

Elektrobetäubung von Forellen  
Demonstrationsanlage zur Fischbetäubung (Boosen)

Fischbetäubung

Mit der eigens entwickelten Demonstrationsanlage (siehe Bild) wurden zum Beispiel gemeinsam mit der Task Force Veterinärwesen, FB Fischseuchenbekämpfung, Untersuchungen zur tierschutzgerechten Betäubung von Fischen durchgeführt. Ziel der Untersuchungen ist es, analog zu den bereits in der Tierschutzschlachtverordnung festgelegten Betäubungsparametern für Aale, Mindestparameter für andere Fischarten zu ermitteln. Des Weiteren wird mit dieser Anlage Teilnehmenden von Sachkundelehrgängen und den für Tierschutzkontrollen verantwortlichen Veterinären die ordnungsgemäße Elektrobetäubung von Fischen vorgeführt.

Raucherzeuger
Raucherzeuger zur Visualisierung von Luftströmungen in Ställen

Stallklima

Die Technischen Sachverständigen und der Tierschutzdienst des LAVES waren in der Länderarbeitsgruppe Stallklima, bestehend aus technischen Sachverständigen und Veterinären der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, vertreten. Ziel war die Erarbeitung eines länderübergreifenden einheitlichen Überwachungsleitfadens zum Thema Stallklima. Die Ergebnisse der Arbeit liegen in dem Leitfaden zur Stallklimaüberprüfung vor. Er umfasst eine Checkliste und eine erläuternde Broschüre. Basierend auf geltenden Rechtsvorschriften und nach Tierarten differenziert, sind in der Broschüre Richtwerte und Empfehlungen zu Stallklimaparametern aufgeführt. Weiterhin werden Verfahrensanweisungen zu Messungen, Berechnungen und zur Bewertung der Messwerte beschrieben. Im Anhang befindet sich die Checkliste, mit der die Stallklimaüberprüfung durchgeführt wird. Sollte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass Schadgaswerte dauerhaft überschritten werden, kann dies zum Beispiel an ungünstigen Luftströmungen im Stall liegen. Diese können mit einem Raucherzeuger sichtbar gemacht werden.

Zum Schutz von Schweinen gibt es hinsichtlich des Stallklimas rechtliche Vorgaben auf EU-Ebene, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in nationales Recht umgesetzt wurden. Gemäß dem im Juli 2019 in Kraft getretenen Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen, ist das Stallklima ein bedeutender Risikofaktor für Schwanzbeißen und daher bei den amtlichen Tierschutzkontrollen besonders zu berücksichtigen. Derzeit besteht jedoch das Problem, dass es zwar rechtliche Vorgaben zu bestimmten Stallklima-Parametern gibt, jedoch kein einheitliches Vorgehen für die Durchführung der Überwachung festgelegt ist. Die Technischen Sachverständigen und der Tierschutzdienst des LAVES haben eine Empfehlung (siehe Infospalte rechts) erarbeitet, in der Verfahrensanweisungen für die relevanten Messungen sowie Richtwerte für Stallklima-Parameter aufgeführt sind.


Anforderungen an Kunstlicht


Die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren sind gesetzlich geregelt. Bei der Haltung in Ställen hat der Tierhalter für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Wenn das natürliche Tageslicht für die Tiere nicht ausreicht, ist dies mit Kunstlicht zu kompensieren. Das künstliche Licht muss soweit wie möglich dem natürlichen Licht entsprechen und für Geflügel flackerfrei sein. Das vom Menschen als "Dauerlicht" empfundene Licht vieler Leuchtmittel wird von Vögeln als "Flackerlicht" wahrgenommen, da das Vogelauge gegenüber dem menschlichen Auge zur Wahrnehmung höherer Flackerfrequenzen fähig ist. Da flackerndes Licht als massiver Stressor für Vögel gilt und mit Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus in Verbindung gebracht werden kann, wurde zu diesem Thema ein Merkblatt erarbeitet (siehe Infospalte rechts).

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