Förderung
Förderung
Das Land Niedersachsen gewährt ab 2016 Zuwendungen nach der
- Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
- sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Binnenfischerei und Aquakultur (RdErl. d. ML. v. 22.6.2016- 102-65341-14-).
Bei Maßnahmen im Küstenmeer ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven Bewilligungsbehörde.
Für den Förderbereich Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete ist der örtlich zuständige Landkreis Bewilligungsbehörde.
Die Förderrichtlinie einschließlich Anlagen stehen rechts als Download zur Verfügung.
Das Antragsformular für die Förderung der Binnenfischerei und das Antragsformular für die Förderung der Aquakultur stehen als Download rechts in der Infospalte zur Verfügung.
Anträge zur Förderung von Vorhaben nach Nr. 2.1.1.4 (Diversifizierung und neue Einkommensquellen), 2.1.1.7 (Mehrwert und Verbesserung der Produktqualität) und 2.1.1.2 (produktive Investitionen in der Aquakultur) der Förderrichtlinie (siehe Infospalte) sind über die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen - Fachbereich Fischerei einzureichen!
Ansprechpartner LWK-Fachbereich Fischerei: volkmar.hinz@lwk-niedersachsen.de
Förderung von Aalbesatzmaßnahmen
Mit Genehmigung der Aalbewirtschaftungspläne liegt die Voraussetzung für die Förderung von Aalbesatzmaßnahmen mit Landes- und EU-Mitteln vor. Alle relevanten Informationen zur Förderung von Aalbesatz finden Sie hier.
Förderung von Umweltleistungen in Karpfenteichen
Das Land Niedersachsen hat in der ausgelaufenen Förderperiode des Europäischen Fischereifonds (EFF) Umweltschutzmaßnahmen in Karpfenteichwirtschaften gefördert. Nun ist eine Wiederauflage in der Förderperiode des Europäischen Meeres- und Fischereifonds vorgesehen. Alle relevanten Informationen zur Förderung von Umweltleistungen in Karpfenteichen finden Sie hier.
De-Minimis-Förderung von Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Tiere in Teichanlagen
Das Land Niedersachsen fördert 2016 im Rahmen einer De-Minimis-Beihilfe Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Wildtiere in erwerbsmäßig betriebenen Teichanlagen (v. a. Zäune, Überspannungen, Einhausungen). Alle relevanten Informationen zur De-Minimis-Förderung finden Sie hier.
Ansprechpartner beim LAVES:
Dr. Markus Diekmann, email: markus.diekmann@laves.niedersachsen.de