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Erster Nachweis des Koi-Herpesvirus beim Speisekarpfen in Niedersachsen

Koi-Herpesvirusinfektionen werden seit Sommer 2000 in Niedersachsen beobachtet. Bis September 2005 konnte die hochinfektiöse Virusinfektion in Niedersachsen nur bei Koi-Karpfen nachgewiesen werden. Dabei wurden in den Jahren 2003 und 2005 im Vergleich zum Jahr 2004 deutlich mehr Nachweise des Koi-Herpesvirus registriert. Seit Sommer 2003 wird aus anderen Bundesländern über das Auftreten des Koi-Herpesvirus (KHV) in Speisekarpfenbeständen berichtet. In diesen Beständen kam es dabei zu sehr hohen Verlusten. Vor diesem volkswirtschaftlichen Hintergrund wird das KHV demnächst in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen aufgenommen. Auch der Neuentwurf der Aquakulturrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft sieht die Berücksichtigung dieser seuchenhaften Erkrankung im Zusammenhang mit der europäischen Fischseuchenbekämpfung vor.

Koi-Herpesvirus beim Speisekarpfen

Beim Koi-Karpfen und beim Speisekarpfen handelt es sich um die gleiche Fischart. Der Koi ist eine über Jahrhunderte hinweg gezüchtete Farbvariante des Karpfens (Cyprinus carpio). Das bedeutet, dass sowohl Nutz- als auch Zierkarpfen an einer Koi-Herpesvirusinfektion erkranken können.

Im September 2005 wurde eine Probe verendeter Speisekarpfen zur Untersuchung im Fachgebiet Fischkrankheiten und Fischhaltung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (Partner im Kompetenzzentrum Fischgesundheitsfürsorge Niedersachsen) eingebracht. Aufgrund des Vorberichtes bestand der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer KHV-Infektion. Die Ergebnisse der im Veterinärinstitut (VI) Hannover des LAVES und in der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführten PCR-Untersuchungen konnten das Vorhandensein von Koi-Herpesvirus-DNA-Sequenzen bestätigen.

Bei dem betroffenen Karpfenbestand handelt es sich um Speisekarpfen, die hobbymäßig in zwei Gartenteichen gehalten werden. Es besteht keine Verbindung zu Oberflächengewässern, so dass die Gefahr einer Ansteckung von Wildfischbeständen sehr gering ist. Es gab in der Anlage seit etwa zehn Jahren keinen Zuerwerb von lebenden Speisekarpfen. Im Sommer dieses Jahres wurden vier kleine Koi-Karpfen zugekauft. Die Verluste begannen etwa vier Wochen nach Zukauf dieser Fische. Dabei konnten vor allem massive Schleimhautablösungen beobachtet werden.
Soweit noch lebende Karpfen verblieben sind, werden diese zum Schutz gegen Weiterverschleppung tierschutzgerecht getötet und unschädlich entsorgt.

Eingefalle Augen und Schleimhautablösungen beim Speisekarpfen  
Erkrankter Speisekarpfen
Kiemennekrose beim Koi-Karpfen  
Kiemennekrose beim Koi

Krankheitsverlauf

Akute KHV-Infektionen können zu hohen Verlusten führen. Die Inkubationszeit beträgt abhängig von der Wassertemperatur mindestens fünf bis sieben Tage. Im Temperaturbereich zwischen 18°C und 25°C werden die höchsten Verlustraten beobachtet. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen jedoch, dass die Krankheit auch bei niedrigeren Wassertemperaturen klinisch ausbrechen kann. Bei der Erkrankung komt es zu einer erheblichen Konditionsschwächung der Fische, die durch einen fehlenden Fluchtreflex und Augendrehreflex gekennzeichnet sein kann. Die Fische befinden sich am Wassereinlauf oder halten sich teilnahmslos im Uferbereich auf. Es kommt zu massiven Schleimhautablösungen am gesamten Körper und später zu flächigen Hautentzündungen oder Kiemennekrosen. Nicht selten werden eingefallene Augen beobachtet. Das Sterben der Fische setzt sofort nach Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen ein.

Untersuchung auf Koi-Herpesvirus mittels PCR im VI Hannover  
PCR-Nachweis des KHV

Diagnose

Bei dem Nachweis des Koi-Herpersvirus wird die PCR (Polymerase Kettenreaktion) eingesetzt. Es werden dabei DNA-Bruchstücke des Virusgenoms molekularbiologisch nachgewiesen. Die PCR ist im VI Hannover des LAVES etabliert. In Verbindung mit dem PCR-Nachweis muss hinsichtlich der Feststellung eines Seuchenausbruches die Bewertung des klinischen Krankheitsverlaufes großer Bedeutung angemessen werden.

Vorbeugung

Als wichtigste Präventivmaßnahme gilt der Zukauf von Fischen aus gesunden Beständen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) empfiehlt seinen Mitgliedern im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Durchführung von Stichprobenuntersuchungen in importierten Koi-Populationen.

Nach einer Infektion müssen Teiche, Gerätschafte und Filtersysteme geleert und mit Hilfe von DVG-gelisteten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Ein Wiederbesatz mit Fischen sollte erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Erreger abgetötet wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand überleben die Viren maximal drei Wochen außerhalb des Wirtes. Es ist jedoch nicht bekannt, ob auch andere Organismen als Fische Vektoren des Erregers sein können. Vom Zukauf sogenannter immunisierter Koi ("durchseuchte Fische") muss aus Sicht des LAVES, Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung gemäß derzeitigem Kenntnisstand abgeraten werden. Zugelassene Impfstoffe gegen das Virus sind hierzulande noch nicht erhältlich.

Aktuelle Untersuchungen einer deutschen Arbeitsgruppe konnten belegen dass Goldfische den KHV-Erreger unter Laborbedingungen auf Karpfen übertragen können (Carrier-Fische). Die Frage, ob andere Fischarten als der Karpfen auch erkranken können, kann aus wissenschaftlicher Sicht bis heute noch nicht eindeutig beantwortet werden. Deshalb muss grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen werden, auf unnötige Zukäufe zu verzichten. Ein Vermischen von Nutzkarpfen- und Koi-Karpfenbeständen kann verheerende Folgen haben.

Koi-Herpesvirus beim Koi-Karpfen

KHV-Infektion beim Koi

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