Kontrolle von Rattenbekämpfungsmaßnahmen
Gemäß niedersächsischer Rattenbekämpfungsverordnung, "Rattenverordnung", sowie unter Beachtung der Kurortverordnung (KurortVO), ist eine staatliche Kontrolle der großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.
Diese Qualitätskontrollen, welche für niedersächsische Kurorte und Luftkurorte bindend sind, werden vom Fachbereich Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Sollten die Anforderungen der Kontrollen nicht erfüllt werden, muss die Schadnagerbekämpfung solange fortgesetzt werden, bis sich der gewünschte Erfolg einstellt.
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Wanderratte, Rattus norvegicus
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