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Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten

Derzeit gelten in Niedersachsen rund 67 % der in den Binnengewässern vorkommenden autochthonen Fischarten als mehr oder weniger gefährdet.

Der Fischartenschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die zum Aufbau, zum Erhalt und zur Entwicklung sich selbst reproduzierender Fischbestände beitragen. Die Maßnahmen des Fischartenschutzes können grob unterteilt werden in Maßnahmen des Biotopschutzes (Erhalt und Entwicklung geeigneter Lebensräume) sowie Maßnahmen des direkten fischereilichen Artenschutzes.

Zu den Maßnahmen des direkten fischereilichen Artenschutzes gehören die Wiederansiedlung ehemals in einem Gebiet vorgekommener Arten, die Neuansiedlung von Fischarten in neu entstandenen Gewässern sowie der Besatz zur Stützung von Beständen, die zur Zeit nur mit menschlicher Hilfe erhalten werden können.

Im Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten (Blohm, H.-P., D. Gaumert & M. Kämmereit, 1994, Binnenfischerei in Niedersachsen, Heft 3, 90 S.) sind allgemeine Grundsätze zur Vorgehensweise bei Wieder- und Neuansiedlungen sowie spezielle Hinweise zu ausgewählten Arten zusammengestellt.

Da der Leitfaden leider vergriffen ist, wird er als download in der Infospalte rechts zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Hinweise, die Beiträge zu den einzelnen Arten sowie die Literaturliste können separat als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
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