Untersuchungen von Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
- Zur Oberflächenbeschichtung von Papier, Verpackungen oder Pfannen
- zur Imprägnierung von Kleidung, zum Beispiel in Outdoor-Bekleidung , Arbeitskleidung, technischen Textilien, Polstermöbeln und Teppichen und
- in Feuerlöschschaum.
Nach Beschichtung und Imprägnierung verfügen diese Materialien über öl- und wasserabweisende Eigenschaften. Die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten PFAS sind extrem stabil und werden, sobald sie in die Umwelt gelangen, über einen sehr langen Zeitraum nicht abgebaut. Dies gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer dauerhaften Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Lebensmittel werden vor allem deshalb mit PFAS kontaminiert, weil PFAS sich allmählich in Fischen, Meeresfrüchten, Pflanzen und Tieren, Wasser und Boden anreichern.
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI BS/H), Standort Hannover, werden im Fachbereich Spezielle Kontaminanten und Rückstandsanalytik bereits seit vielen Jahren Lebensmittel tierischer Herkunft auf ausgewählte (weit verbreitete) PFAS, die Perfluoroktansäure (PFOA) und die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) untersucht. Inzwischen wurde die Untersuchung auf Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und weitere PFAS ausgedehnt. Die Untersuchung von Fisch und Fischerzeugnissen wird im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven durchgeführt, die von Bedarfsgegenständen im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg.
Veränderte Rahmenbedingungen für PFAS-Untersuchungen bei Lebensmitteln
Zunächst orientierte sich die PFAS-Analytik am Standort Hannover an den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2008 abgeleiteten tolerierbaren täglichen Aufnahmewerten (TDI) für PFOA und PFOS. Im Jahr 2018 führte die EFSA basierend auf weiteren Daten eine toxikologische Neubewertung von PFOA und PFOS durch. Diese ergab deutlich abgesenkte tolerierbare wöchentliche Aufnahmewerte (TWI). Des Weiteren wurde im Jahr 2020 ein Summen-TWI abgeleitet, bei dem neben PFOA und PFOS auch Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) gemeinsam berücksichtigt werden. Um dem Rechnung zu tragen, waren wesentlich empfindlichere Analysenmethoden notwendig, die für die amtlichen Untersuchungen in Niedersachsen im Fachbereich des LVI BS/H erfolgreich entwickelt wurden.
Höchstgehalte in Lebensmitteln tierischer Herkunft festgelegt
Seit dem 1. Januar 2023 gelten Höchstgehalte für PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS sowie für die Summe dieser vier PFAS in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft, wie Eiern, Wild, Fleisch und Innereien. Diese rechtlich verbindlichen Höchstgehalte sind in der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegt. Über diese Höchstgehalte ist es möglich, die Verkehrsfähigkeit der Produkte zu beurteilen. Bei Überschreitung der Höchstgehalte dürfen diese Lebensmittel weder in den Verkehr gebracht noch als Rohstoffe oder Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden.
Am Standort Hannover erfolgt die Überwachung anhand von Proben aus dem Kontrollplan Kontaminanten (KOPKONT) der Europäischen Kommission sowie aus dem bundesdeutschen Monitoring-Programm. Ergänzend orientieren sich die Untersuchungen an der Empfehlung (EU) 2022/1431, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, eine Vielzahl von Lebensmitteln, die den Verzehrgewohnheiten der Bevölkerung entsprechen, auf PFAS zu überwachen. Dazu gehören Obst, Gemüse, Getreide und Beikost für Säuglinge und Kleinkinder. Die Empfehlung enthält auch Vorgaben zu den zu untersuchenden PFAS-Verbindungen, analytischen Anforderungen an die Nachweismethoden und Richtwerte für die Bewertung der Ergebnisse.
Zusätzliche Probenauswahl berücksichtigt realistischen „Einkaufskorb“
Im Rahmen des Monitorings werden Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft untersucht, für die derzeit noch keine Höchstgehalte für PFAS festgelegt sind. Die Auswahl der Proben berücksichtigt die Verzehrsgewohnheiten der Bevölkerung. Mit den so gewonnenen Daten soll einerseits die „ernährungsbedingte Exposition“ – also Daten dazu, inwieweit der Mensch durch seine Ernährung möglichen Schadstoffen ausgesetzt ist – ermittelt werden. Andererseits sollen die Ergebnisse genutzt werden, um gegebenenfalls Höchstgehalte für weitere Lebensmittel festzulegen. Die Umsetzung der in der Empfehlung (EU) 2022/1431 formulierten analytischen Anforderungen ist besonders anspruchsvoll, da die Bestimmungsgrenzen der analytischen Methode sehr, sehr niedrig sind, zum Beispiel 0,002 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) für PFOS, 0,001 μg/kg für PFOA, 0,001 μg/kg für PFNA und 0,004 μg/kg für PFHxS in Obst, Gemüse, stärkehaltigen Wurzeln und Knollen sowie Beikost für Säuglinge und Kleinkinder. Das heißt mit der Methode sollen diese geringen Gehalte der Chemikalien mengenmäßig bestimmt werden können. Die Untersuchungszahlen des Standortes Hannover mit den entsprechenden Matrices (untersuchte Proben) für die Jahre 2023 bis 2025 sind in der Tabelle zusammengestellt.
| Matrix | Jahr 2023 | Jahr 2024 | Jahr 2025 |
| Leber | 98 | 129 | 126 |
| Muskulatur | 23 | 16 | |
| Eier | 35 | 27 | 45 |
| Honig | 15 | ||
| Blumenkohl | 10 | ||
| Algen | 17 | ||
| Kartoffeln | 20 | 20 | |
| Süßkartoffeln | 6 | ||
| Bananen | 17 | ||
| Trauben | 16 | ||
| Orangen | 16 | ||
| Karotten | 15 | ||
| Bier | 11 | 15 | |
| Mineralwasser | 38 | 14 |
Im Laufe der Jahre hat sich die Gesamtzahl der Untersuchungen auf PFAS gesteigert (2023: 184 / 2024: 220 / 2025: 315). Die drei am häufigsten untersuchten Matrices sind Leber (353), Eier (107) und Mineralwasser (52).
Untersuchungsergebnisse
Bei den Untersuchungen von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft ohne festgelegte Höchstgehalte gab es keine Auffälligkeiten in den Jahren 2023 bis 2025. Erfreulicherweise wurden nur in wenigen Proben quantifizierbare Mengen an den untersuchten PFAS festgestellt. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft mit festgelegten Höchstgehalten wurden im Jahr 2025 drei Eiproben beanstandet. Dabei kam es zu Überschreitungen des Höchstgehalts bei PFOS in allen beanstandeten Proben. Weitere Höchstgehaltüberschreitungen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 nicht festgestellt.
Fazit
Aufgrund der gesundheitlichen Bedenken dieser Ewigkeitschemikalien und der weiten Verbreitung und ihrer Anreicherung bleibt die Untersuchung auf PFAS ein wichtiger Bestandteil der Untersuchungen der nächsten Jahre. Auch ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Lebensmittel, für die Höchstgehalte festgelegt werden, erhöhen wird. Der Standort Hannover ist dafür gewappnet und wird weiterhin im Sinne des Verbraucherschutzes diese Untersuchungen durchführen.
Weitere interessante Artikel:

