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Pflanzenschutzmittelrückstände in Grünkohl

Ergebnisse des Jahres 2009/2010


Zusammenfassung

Im Winter 2009/2010 wurden insgesamt 41 Proben frischer Grünkohl auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 15 Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. 7 Grünkohlproben wurden wegen unzulässiger bzw. nicht genehmigter Anwendungen beanstandet. Von diesen 7 Proben mussten 2 Grünkohlproben zusätzlich aufgrund von Höchstgehaltsüberschreitungen beanstandet werden. Von einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher ist bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr dieses Lebensmittels nicht auszugehen.

Insgesamt 40 Grünkohlproben aus konventionellem Anbau und eine Bioprobe wurden im Winter 2009/2010 im Lebensmittelinstitut Oldenburg auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Alle Proben kamen aus Deutschland, davon 34 aus Niedersachsen.

Abbildung 1
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Grünkohlproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

15 Proben enthielten keine nachweisbaren Pestizidrückstände (siehe Abbildung 1). Rückstände oberhalb der rechtlich festgesetzten Höchstgehalte wurden in 4 Grünkohlproben festgestellt, davon lagen in zwei Proben die überhöhten Gehalte noch im Streubereich der Messunsicherheit und wurden daher nicht beanstandet.

Neben der Überprüfung der Einhaltung von Höchstgehalten wird bei deutschen Proben zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen bzw. genehmigten Anwendung stammen. 7 Proben deutscher Grünkohl enthielten Wirkstoffe die für die Kultur in Deutschland nicht zugelassen sind, zusätzlich waren in 2 von den 7 Proben auch die Wirkstoffgehalte zu hoch. Das zuständige Pflanzenschutzamt wurde gebeten die Sachverhalte zu prüfen. Bei 6 weiteren Grünkohlproben – mit für den Grünkohlanbau nicht zugelassenen Wirkstoffen – konnte aufgrund der geringen Wirkstoffgehalte auf eine Beanstandung verzichtet werden.

Zur Ermittlung einer möglichen akuten gesundheitlichen Gefährdung wurden die Höchstgehaltsüberschreitungen einer Risikobewertung unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass kein gesundheitliches Risiko für Verbraucher besteht.

Abbildung 2
Abbildung 2: Anzahl der Mehrfachrückstände in den Grünkohlproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Mehrfachrückstände, d. h. mehr als ein Wirkstoff je Probe, wurden in 41% der Proben gefunden. Maximal enthielten die Proben bis zu 6 verschiedene Wirkstoffe (siehe Abbildung 2).

Abbildung 3
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Grünkohl; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Insgesamt wurden 17 verschiedene Wirkstoffe in den Grünkohlproben nachgewiesen (siehe Abbildung 3). Hauptsächlich wurden das Herbizid Pendimethalin (14x) und das Fungizid Azoxystrobin (9x) bestimmt.

Pendimethalin ist für die Grünkohlkultur in Deutschland nicht zugelassen. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen lassen sich die gemessenen Wirkstoffgehalte nicht allein über Abdrift, Verfrachtung, Abschwemmung oder ungenügender Gerätereinigung erklären. Eine Anwendung nach der Pflanzung ist unwahrscheinlich, da die Gefahr von Pflanzenschäden an der Kultur besteht. Es besteht die Vermutung, dass es sich eine Ablösung von Wirkstoff-Anhaftungen aus dem Pflanzenschutzgerät handelt, welches zuvor für eine zulässige Pendimethalinanwendung einsetzt wurde.

Bei den Nachweisen von Chlorpropham, wird zur Keimhemmung bei Kartoffeln verwendet, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Verschleppungen bei der Verarbeitung die Ursache.

Fazit:

Die deutschen Grünkohlproben fallen, wie auch in den Vorjahren, wiederum durch eine hohe Anzahl an Pflanzenschutzmittelrückständen auf, die für den Grünkohlanbau in Deutschland nicht zugelassen bzw. genehmigt sind. Insgesamt sprechen die Untersuchungsergebnisse dafür, Grünkohl auch in der nächsten Saison auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln zu untersuchen.

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