Nusseis ist nicht gleich Nusseis
Inhaltsstoffe sind oft unzureichend gekennzeichnet
Nusseis gehört sowohl zu Hause als auch in den Eisdielen zu den beliebtesten Sorten. Dabei gibt es viele Varianten, ob Haselnusseis, Walnusseis oder einfach nur Nusseis – die Auswahl ist groß. Doch nicht immer stecken in der süßen Leckerei die Inhaltsstoffe, die enthalten sein dürfen. Speiseeis aus niedersächsischen Eisdielen sowie aus industrieller Produktion wird deshalb regelmäßig intensiv vom LAVES kontrolliert.
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Warenkunde und Qualitätskriterien
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen von Anbietern über verschiedene Inhaltsstoffe im Eis informiert werden. Die Angaben zur Speiseeissorte oder zu den wertgebenden Inhaltstoffen müssen zutreffen. Ist dies nicht der Fall, werden die Angaben als irreführend beurteilt.
Zusätzlich ist ein Hinweis über mögliche im Eis vorhandene allergenwirksamen Zutaten wie Milch, Eier, Schalenfrüchte (namentliche Nennung), Erdnüsse, glutenhaltiges Getreide oder Soja erforderlich, sofern dies nicht aus der Bezeichnung ersichtlich ist.
Was muss in Nusseis enthalten sein?
Nach den Leitsätzen für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches müssen Nussfrüchte im botanischen Sinne wie zum Beispiel Hasel-, Macadamia- und Walnuss oder Kerne von Steinfrüchten (zum Beispiel Kokosnuss, Pekannuss oder Mandeln) in Nusseis enthalten sein. Der Nussanteil muss mindestens fünf Prozent betragen. Wird nur eine Nussart verwendet (zum Beispiel Haselnuss), so kann das Eis als „Haselnusseis“ bezeichnet werden. Werden mehrere Nussarten verwendet, so muss dies aus der Bezeichnung hervorgehen. Es sei denn, das Eis wird als „Nusseis“ bezeichnet. |
Analytik
Mittels immunologischer Untersuchungen wird geprüft, welche Nussarten in dem Eis enthalten sind. Hierbei kann jedoch nicht in jedem Fall festgestellt werden, ob es sich bei einem qualitativ nachgewiesenen Fremdnussanteil um eine unbeabsichtigte Kontamination oder um eine Zutat handelt.
Weiterhin wird die Fettsäurezusammensetzung des in dem Eis enthaltenen Fettes untersucht. Die verschiedenen Nussarten haben charakteristische Fettsäuremuster, anhand derer Rückschlüsse auf die verwendeten Nussarten gezogen werden können. So enthält zum Beispiel Haselnussöl viel Ölsäure, während bei Walnussöl Linolsäure dominiert.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Untersuchung von Proben aus Eisdielen in 2025
Im Jahr 2025 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg insgesamt elf Proben Nusseis aus loser Abgabe und sieben Nusspasten, die mit den jeweiligen Eisproben eingesendet wurden. Dabei handelte sich sechsmal um Haselnusseis beziehungsweise Haselnussmilcheis, einmal um Walnussmilcheis und einmal um Mandeleis.
Sämtliche Nusspasten sowie fünf Eisproben wiesen keine Mängel auf. Bei dem Mandeleis und zwei Haselnusseisen wurden Spuren nicht deklarierter Nüsse nachgewiesen, bei einem weiteren Haselnusseis wurden Spuren von Milch, die nicht deklariert war, gefunden. Auch bei lose abgegebenen Lebensmitteln muss darüber informiert werden, welche Inhaltsstoffe mit allergenem Potential als Zutaten verwendet wurden (mehr dazu unter "Warenkunde und Qualitätskriterien").
Da analytisch nicht nachgewiesen werden kann, ob es sich bei diesen Spuren um einen Zusatz (möglicherweise auch über eine Zutat) oder um eine unbeabsichtigte Kontamination handelt, wurde eine Rezepturprüfung vor Ort empfohlen. Denn eine Kennzeichnungspflicht besteht nur bei einem Zusatz der allergenauslösenden Stoffe, eine unbeabsichtigte Kontamination ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Bei einem weiteren Eis mit der Bezeichnung „Walnusseis“ wurde die Bezeichnung aufgrund eines Zusatzes an Haselnuss als irreführend beurteilt, da es sich durch den Haselnusszusatz nicht um ein Walnusseis handelte, sondern um ein Walnuss-Haselnusseis, oder einfach ein Nusseis. Der Haselnusszusatz wurde ebenfalls in der Nusspaste nachgewiesen, jedoch lag die Kennzeichnung der Paste nicht vor, daher konnte diese nicht beurteilt werden.
Weiterhin wurde bei einem „Milcheis Haselnuss“ die Bezeichnung als irreführend beurteilt, da es einen zu geringen Milchanteil aufwies. Milcheis enthält nach den Leitsätzen für Speiseeis mindestens 70 Prozent Milch.
Fazit
Wie in den letzten Jahren wurden in einigen Eisproben Nussanteile gefunden, die nicht kenntlich gemacht waren. Eine Vor-Ort-Kontrolle ist in diesen Fällen nötig, um mögliche Eintragswege herauszufinden. Die Angabe der Allergene muss entsprechend der verwendeten Zutaten erfolgen. In den verwendeten Nusspasten wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Auch die Bezeichnung der Eisproben war in einigen Fällen nicht zutreffend und somit irreführend. Aufgrund gleichbleibender Beanstandungsquoten werden in den nächsten Jahren weiterhin Nusseisproben intensiv überprüft.
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