Anforderungen an Halloumi g.U.
Die Bezeichnung „Halloumi“ oder „Hellim“ wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/591 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragen. Seit dem 1.10.2021 ist diese Bezeichnung ausschließlich Erzeugnissen vorbehalten, die in Zypern in bestimmten Verwaltungsbezirken hergestellt werden und folgende Produktspezifikationen erfüllen:
• hergestellt aus frischer Schaf- und/oder Ziegenmilch mit oder ohne Kuhmilch, Lab, Minze aus Zypern sowie Salz;
• bei Verwendung von Kuhmilch muss ihr Anteil geringer als der von Schaf- oder Ziegenmilch oder eines Gemischs aus Schaf- und Ziegenmilch sein;
• maximaler Wassergehalt von 46 %;
• Fettgehalt in der Trockenmasse von mindestens 43 %.
Halloumi/Hellim – Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Halloumi“/„Hellim“ ausschließlich mit festgelegter Produktspezifikation
Ob als Alternative zu Fleisch und Wurst, oder für mehr Abwechslung auf dem Grill – Grillkäse wird immer beliebter. Da der Käse beim Garen nur im Inneren weich wird und seine Form behält, kann er – anders als übliche Käsesorten – in der Pfanne gebraten oder direkt auf den Grillrost gelegt werden.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Halloumi“/„Hellim“ ist ausschließlich solchen Erzeugnissen vorbehalten, die der festgelegten Produktspezifikation entsprechen.
Im Jahr 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES Halloumi/Hellim hinsichtlich der Einhaltung der Produktspezifikation untersucht. Bei den Untersuchungen trug keine der 19 untersuchten Proben das Unionszeichen für eine geschützte Ursprungsbezeichnung und/oder die Abkürzung „g.U.“ Bei 18 Proben fielen der Wassergehalt und der Kuhmilchanteil auf. Keine der eingereichten Proben erfüllte alle Anforderungen an einen Halloumi g.U.
Allerdings galten bis zum 16.7.2024 Übergangsfristen; für den Kuhmilchanteil läuft die Übergangsfrist sogar noch bis 2029.
Bei den aktuellen Untersuchungen im Jahr 2025 zeigte sich ein besseres Bild: Von 18 Proben mit der Produktbezeichnung „Halloumi“ trug nur eine Probe kein Unionssiegel. Diese wurde als Hellim bezeichnet, bestand nur aus Kuhmilch und wurde laut Identitätskennzeichnen in Bayern hergestellt. Auch die Bezeichnung Hellim ist geschützt und die Probe wurde entsprechend beanstandet.
17 Proben Halloumi trugen das Unionssiegel für eine geschützte Ursprungsbezeichnung und wurden laut Identitätskennzeichen in sechs unterschiedlichen Betrieben in Zypern hergestellt. Bei drei der untersuchten Proben lag der Wassergehalt über dem maximal zulässigen Wert, sie erfüllten somit nicht die Produktspezifikation.
Aus technischen Gründen war eine Untersuchung zur Bestimmung der Relation des Kuhmilchanteils zu dem Gemisch von Schaf- und Ziegenmilch nicht möglich. Hier greift auch noch die Übergangsfrist bis 2029.
Ausblick
Das LAVES wird nach Ablauf der Übergangsfrist die Produkte „Halloumi“/„Hellim“ erneut untersuchen.
