Kaum Beanstandungen bei Brötchen für Burger und Hot-Dogs
In der Küche, vom Grill oder beim Street Food Festival: Burger und Hot Dogs sind beliebt. Je nach Größe reicht das Gericht als Snack oder vollständige Mahlzeit. Wie üppig ein einzelner Burger oder Hot Dog am Ende ausfallen kann, hängt zum großen Teil von den Brötchen ab. Schließlich dient es nicht nur als Grifffläche, sondern hält auch Fleisch, Salat und Sauce zusammen. Doch ist mit diesen Brötchen auch alles in Ordnung? Das LAVES überprüfte 2024 und 2025 insgesamt 65 Proben abgepackte Brötchen für Hot Dogs und Burger auf Haltbarkeit, Nährwertangaben sowie den Gehalt an Konservierungsstoffen.
Viele verschiedene Varianten
Brötchen für Burger und Hot Dogs gibt es in immer mehr Varianten. Eine Auswahl der beliebtesten Optionen ist hier zusammengestellt.
Hefeteigbrötchen mit und ohne Samen
Klassische Burger und Hot-Dog-Brötchen bestehen aus einem neutralen oder leicht süßlichen Hefeteig. Sie harmonieren gut mit den meist süßen Saucen. Für etwas mehr geschmacklichen Charakter finden sich gelegentlich auch geröstete Samen auf der Oberseite, oft Sesam.
Briochebrötchen
Der Teig für Brioche-Brötchen setzt sich aus Mehl, Butter und Eiern zusammen. Das Ergebnis ist weicher als die klassische Option und saugt Saucen sowie Flüssigkeiten besser auf. Allerdings kann das Brötchen bei viel Fleischsaft und Sauce aufweichen.
Vollkornbrötchen
Was für Vollkornbrot gilt, stimmt auch für Vollkorn-Burgerbrötchen: Die Krume der Vollkornvarianten ist etwas anders gefärbt. Die Verwendung eines größeren Anteils des Getreidekorns sorgt für eine höhere Nährstoffdichte. Außerdem halten die Brötchen in der Regel etwas fester zusammen, womit sich Burger oder Hot Dog besser in den Händen halten lassen.
Laugenbrötchen
Wie bei anderem Laugengebäck, wird das Weißbrot der Burger-Brötchen vor dem Backen in Natronlauge getaucht und mit Salz bestreut – so entsteht ihr charakteristisches Aussehen. Durch den herzhaften Geschmack passen Laugenbrötchen gut zu kräftigem Käse oder süßem Belag, der gut mit Salz harmoniert, wie etwa manche Chutneys oder Marmeladen.
Kartoffelbrötchen
Seltener finden sich Brötchen mit Kartoffeln als Zutat in den Regalen der Einkaufsläden. Üblicherweise bestehen diese aus Kartoffelmehl und weisen eine relativ feste Konsistenz auf. Vor allem für Menschen mit einer Unverträglichkeit für Getreideprodukte bieten diese Produkte eine Chance, mit Genuss in einen Burger zu beißen. Sicherheitshalber sollte vorher trotzdem immer das Zutatenverzeichnis auf Allergene kontrolliert werden.
Hinweise zur Zubereitung
Die Zubereitung der Brötchen reicht vom bloßen Erwärmen bis hin zum knusprigen Aufbacken. Zum Aufbacken eignen sich Backofen und Heißluftfritteusen beziehungsweise Air-Fryer gut. Bei der Verwendung von Backpapier sollte auf die Herstellerangaben geachtet werden, falls es bereits länger im Einsatz ist – Näheres dazu in unserem Artikel. Bei manchen Toastern gibt es außerdem ein Gitter oder Ähnliches, um damit Brötchen aufzubacken.
Wer das Brötchen lieber knusprig mag, kann es in die Pfanne oder auf den Grill legen. In der Pfanne bietet sich das Anbraten mit wenig oder kaum Fett an. Damit Sesam oder andere Samen auf dem Brötchen nicht verbrennen, empfiehlt sich niedrige bis mittlere Hitze. Ähnliches gilt für das Erhitzen auf dem Grill: nur so viel Hitze wie nötig nehmen und nach Möglichkeit Rauch vermeiden. Ansonsten können sich Schadstoffe bilden oder auf den Brötchen ablagern, wie zum Beispiel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Untersuchungsergebnisse
In 2025 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES 34 Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Haltbarkeit, Fettgehalt und auch die Butter- sowie Eigehalte, wenn diese in der Deklaration angegeben waren. Dabei kam es zu insgesamt drei Beanstandungen bei zwei Proben.
In einem Fall war der deklarierte Fettgehalt deutlich höher als der tatsächlich enthaltene Gehalt, weswegen die Angabe auf der Verpackung als irreführend beurteilt wurde.
Bei einer weiteren Probe war die Bezeichnung einer zusammengesetzten Zutat als „Butterfettpulver“ nicht zulässig. Die Zutat war aus Butterreinfett, Glucose-Sirup, Milcheiweiß und natürlichem Aroma zusammengesetzt. Gemäß Definition für Butterfett in der Milcherzeugnis-Verordnung sind jedoch für Butterfett keine Zutaten außer Butterfett vorgesehen.
Außerdem war bei dieser Probe aufgrund der Auslobung „mit dem Besten aus Ei, Milch (…)“ die Mengenkennzeichnung (QUID-Angabe) der Zutaten Ei und Milch verpflichtend. Diese Angaben fehlten.
In 2024 untersuchte das LAVES 31 Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Haltbarkeit, die Gehalte an Konservierungsstoffen und verschiedene Nährwerte wie Fett und Eiweiß. Diesbezüglich ergaben sich keine Auffälligkeiten. In einer Probe wurde der Konservierungsstoff Sorbinsäure nachgewiesen, dessen Gehalt unterhalb der zulässigen Höchstmenge lag.
Die Angabe einer Bezeichnung des Lebensmittels auf einer Verpackung ist verpflichtend. Eine der Proben wurde unter der Bezeichnung „Backwaren“ in den Verkehr gebracht. Diese Bezeichnung wurde als zu allgemein und nicht ausreichend beurteilt, um die tatsächliche Beschaffenheit der Probe zu erkennen.
Bereits zwölf Tage vor Ablauf der Haltbarkeit schimmelte eine Probe, die für Untersuchungszwecke gelagert wurde. Damit wurde sie als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt und das unzutreffende Mindesthaltbarkeitsdatum als irreführend bewertet.
Fazit
In den letzten beiden Jahren waren vier von 65 Proben dieser Produktgruppe auffällig. Das ist eine erfreulich geringe Quote von nur 6 Prozent. Die Warengruppe wird am LAVES in geeignetem Umfang weiterhin überprüft werden.
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