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Waschkapseln – praktisch, aber nicht ungefährlich!

Egal ob Kapseln, Caps oder Pods - „Flüssige, für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch“ (wie sie rechtlich bezeichnet werden) - sind gerade voll im Trend. Der Handel bietet mittlerweile ein großes Spektrum an Waschkapseln an und der Markt wächst stetig weiter. Nicht nur im Sortiment der großen Handelsmarken finden sich Waschkapseln, sondern auch in den Eigenmarken der Drogeriemarktketten oder Discountern.

In der Vergangenheit standen die Produkte häufiger in der Diskussion, denn für kleine Kinder können die Kapseln sehr gefährlich werden. Diese Situation hat sich aufgrund von Aufklärung und deutlich strengerer Rechtsvorgaben jedoch verbessert.

Im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg des LAVES sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt circa 40 Proben, unterschiedlicher Arten an Waschkapseln von verschiedenen Herstellern, untersucht worden.

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Rückblick – verlockend bunt, aber nicht ungefährlich!

In der Vergangenheit gab es Meldungen, dass es zu einer gehäuften Zahl an Verletzungen (beispielsweise Verätzungen bei Kindern) durch Waschkapseln gekommen ist. Ein gefährlicher Internet-Trend im Jahr 2018, die sogenannte „Tide-Pod-Challenge“, führte zu einer Vielzahl von (teils schweren) Verletzungen. Ziel dabei war es, die Kapsel in den Mund zu nehmen, zu zerkauen und zu warten, bis diese platzt.

Auch die Verteilung von Gratisproben in Briefkästen, eine Marketing-Aktion eines Herstellers von Waschkapsel, wurde für rechtlich unzulässig erklärt, da die Kapseln in Briefkästen oder Hausfluren auch für Kinder zugänglich sind und in einigen Orten als Sondermüll entsorgt werden müssen.

Gesundheitsrisiko erkannt - wie reagieren die Hersteller?

Die großen Industrieverbände und Hersteller haben auf die Situation reagiert und mehrere Projekte ins Leben gerufen. Allen voran die Online-­Aufklärungsinitiative „Caps weg von Kindern“ zu der Aufklärungs-Spots im Fernsehen und ein Internet-Auftritt mit Videos und Informationsbroschüren gehören. Auch Informationsflyer, die im Rahmen der kindlichen Vorsorgeuntersuchungen an Eltern weiter gegeben werden, wurden entwickelt.

Was sind Waschmittelkapseln rechtlich gesehen?


Die Produkte unterliegen als Waschmittel dem nationalen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) sowie der europäischen Detergenzien-Verordnung (VO (EG) Nr. 648/2004). Darüber hinaus unterliegen diese Produkte auf europäischer Ebene den gefahrstoffrechtlichen Regelungen der VO (EG) Nr. 1272/2008.

Welche Anforderungen müssen Waschkapseln erfüllen?

Damit Waschkapseln auf dem deutschen Markt verkauft werden können, müssen sie diverse rechtliche Anforderungen erfüllen. Allen voran sind dies Regelungen zur korrekten und ausreichenden Kennzeichnung dieser Produkte. Aber auch die Verpackung des Produktes und der Kapsel an sich müssen diverse Anforderungen erfüllen, damit sie bei ordnungsgemäßem Gebrauch ein möglichst geringes Risiko für Verbraucher und Verbraucherinnen darstellen.

Dabei gilt Folgendes:

Die äußere Verpackung (also zum Beispiel die Plastik-Box) muss:

  • undurchsichtig oder dunkel sein, sodass das Produkt mit seinen teils bunten Portionierungen nicht sichtbar ist;
  • den Warnhinweis „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ an einer sichtbaren Stelle und in einem auffälligen Format tragen;
  • ein einfach wiederverschließbarer, selbststehender Behälter sein;
  • mit einem Verschluss ausgestattet sein, der:
    - Kleinkinder daran hindert, die Verpackung zu öffnen (das Öffnen darf nur durch den koordinierten Einsatz beider Hände und mit einem bestimmten Kraftaufwand möglich sein);
    - seine Funktionsfähigkeit auch nach wiederholtem Öffnen und Schließen für die gesamte Nutzungsdauer beibehält.

Die auflösbare Verpackung (also die Kapsel selber) muss:

  • eine bittere Substanz enthalten, die im Falle einer unbeabsichtigten, oralen Aufnahme innerhalb von maximal sechs Sekunden einen Ekelreflex auslöst;
  • den flüssigen Inhalt für mindestens 30 Sekunden umhüllt schützen, wenn die auflösbare Verpackung in Wasser mit einer Temperatur von 20°C gelegt wird;
  • einem mechanischen Druck von mindestens 300 Newton standhalten können.

Diese Maßnahmen sollen somit unter anderem

  • die Attraktivität des Produktes mit seinen teils bunten Portionierungen auf Kinder verringern;
  • die Eltern eindringlich vor den Gefahren des Produktes warnen;
  • das Öffnen der äußeren Verpackung verhindern;
  • das in den Mund nehmen beziehungsweise das Zerdrücken oder Zerkauen verhindern.

Bieten Waschkapseln Vorteile gegenüber herkömmlichen Waschmitteln?

Eine immer wiederkehrende Fragestellung an die Waschkapseln ist, welche Vorteile die Kapseln gegenüber den herkömmlichen Flüssig- oder Pulver-Waschmitteln bieten, vor allem im Hinblick auf Preis, Öko-Bilanz, Dosierbarkeit und so weiter:

  • Pro Wäscheladung sind Waschkapseln in der Regel teurer als Pulver oder Flüssigwaschmittel.
  • Ein individuelles Dosieren ist nicht möglich, etwa bei wenig verschmutzter Wäsche und sehr weichem Wasser.
  • Waschkapseln enthalten im Vergleich zu anderen Waschmitteln deutlich höhere Konzentrationen an Tensiden.
  • Für kleine Waschladungen ist der Inhalt einer Waschkapsel gegebenenfalls zu viel. Die Überdosierung schadet der Umwelt und dem Geldbeutel, da das Waschmittel schneller verbraucht ist.
  • Da Waschkapseln klein und bunt sind und an Süßigkeiten erinnern können, können Sie ein Risiko für Kinder darstellen (vor allem bei in den Mund nehmen oder Zerplatzen). Dieses soll mit den oben beschriebenen rechtlichen Anforderungen und freiwilligen Initiativen der Hersteller effektiv verhindert werden.
  • Der Eintrag von Plastikmüll ist größer als bei Pulverwaschmitteln in Pappschachteln.

Fazit und Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt 40 Proben, unterschiedlicher Arten an Waschkapseln von verschiedenen Herstellern, untersucht worden. Beispielsweise stand die Untersuchung des pH-Wertes, des Tensidgehaltes und der Duft- und Konservierungsstoffe auf dem Programm. Vereinzelt wurde auch der Gehalt an Gesamtphosphor bestimmt. Erfreulicherweise zeigten sich hierbei nur geringe Auffälligkeiten hinsichtlich kleinerer Mängel in der Kennzeichnung, wie unvollständige oder fehlerhafte Kennzeichnung der Inhaltsstoffe im Datenblatt für die Öffentlichkeit zum Beispiel bei den allergenen Duftstoffen. Auch die empfohlenen Mengen an Bitterstoffen sowohl in der Folie der Waschkapseln als auch in den Waschkapseln selbst wurden eingehalten!

Ausblick

Die Thematik Waschkapseln wird auch weiterhin in der Diskussion stehen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Themen wie Verbraucherschutz, Dosierbarkeit und Öko-Bilanz noch nicht abschließend geklärt.


Weitere Informationen:

Quellen:

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