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Hygiene für den Hund - sind Shampoos und Reinigungsmittel für Tiere frei von Mängeln?

Kennzeichnung und Zusammensetzung


Egal ob für Hund oder Pferd, ob für kurzes Fell oder lange Mähnen, Tiershampoos erfreuen sich unter Tierhaltern großer Beliebtheit. Dabei ist das Waschen von Tieren aus tierärztlicher Sicht nicht unumstritten - dem glänzenden Fell steht die Zerstörung der natürlichen Hautschutzsicht entgegen.

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES werden Shampoo-Produkte für Tiere, überwiegend für Hunde und Katzen, sowie Reinigungsmittel für Tierzubehör untersucht.

Haustiere sind beliebt. Statistisch gesehen lebt in Deutschland in jedem zweiten Haushalt ein Tier - oder circa 30 Millionen in deutschen Haushalten. Die beliebtesten Haustiere sind Katze und Hund ( www.statista.com). Haustierhaltung erfordert besondere hygienische Maßnahmen. Der Handel hat sich hierauf eingestellt. So werden zur hygienischen Fellpflege von Haustieren spezielle Produkte angeboten, die in Zusammensetzung und Säuregrad exakt auf die Erfordernisse von Tierhaut und Fell eingestellt sind. Es sollten zur Tierwäsche keine Shampoos für Menschen verwendet werden, diese können den natürlichen Säuremantel der Tierhaut schädigen und zu Reizungen führen.

Rechtliche Regelungen

Es liegt die Vermutung nahe, dass Shampoos für Tiere - wie auch Haarshampoos für den Menschen - dem Kosmetikrecht unterliegen, dies ist jedoch nicht der Fall. Nach Auffassung der Sachverständigen in Deutschland unterliegen Tiershampoos den Regelungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG vom 17. Juli 2013; aktuelle Fassung unter www.gesetze-im-internet.de) und der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (VO (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien; aktuelle Fassung unter www.eur-lex.europa.eu).

Shampoos für Tiere enthalten Tenside und sind für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt; sie entsprechen somit der Begriffsbestimmung von Detergenzien der Detergenzien Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Bei diesen Produkten handelt es sich keinesfalls um kosmetische Mittel wie Haar- oder Duschshampoos für Menschen. Gemäß der Definition von kosmetischen Mitteln in der EU-Kosmetik-Verordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) sind diese nur zur Anwendung am Menschen bestimmt.

Auf europäischer Ebene ist die Einstufung von Tiershampoos als Detergenzien gemäß der VO (EG) Nr. 648/2004 weiterhin uneins. Entgegen der Auffassung der Sachverständigen in Deutschland vertrittie Europäische Kommission - in Ihren FAQs zur VO (EG) Nr. 648/2004 - die Auffassung, dass diese Produkte nicht der Verordnung unterliegen (siehe Infospalte; Stand Dezember 2018).

Tiershampoo Katze Bildrechte: © kozorog - Fotolia.com

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen eines Untersuchungsprojektes im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES 19 Proben Reinigungsmittel für Tierzubehör (zum Beispiel für Käfige, Aquarien oder Katzentoiletten) untersucht. Dazu sind 10 verschiedene Produkte von acht unterschiedlichen Herstellern zur Untersuchung eingegangen.

Dabei entsprach die stoffliche Zusammensetzung der Produkte nicht immer den deklarierten Angaben. Gerade die Angabe der Inhaltsstoffangaben auf der Verpackung führte häufig zu Bemängelung. Auch fehlte mehrfach die Auflistung der Inhaltsstoffe auf der Website des Herstellers (siehe Datenblatt für die Öffentlichkeit).

Nicht ohne Mängel erwiesen sich weiterhin die allgemeinen Angaben zur Kennzeichnung, wie die Angabe von Adresse und Telefonnummer des Herstellers beziehungsweise des verantwortlichen Inverkehrbringers - insgesamt 11 Proben wiesen somit Kennzeichnungsmängel auf.


2017 sind zwölf Tiershampoos sowie acht Reinigungsmittel für Tierzubehör untersucht worden. Dazu sind 17 verschiedene Produkte von sieben unterschiedlichen Herstellern zur Untersuchung eingegangen.

Die stoffliche Zusammensetzung der Produkte entsprach den deklarierten Angaben. Diesbezüglich gab es keinen Anlass zur Bemängelung.
Allerdings wurden hinsichtlich der Kennzeichnung 20 Proben beanstandet. Hier fiel auf, dass einigen Herstellern/verantwortlichen Inverkehrbringern von Tiershampoos nicht bekannt ist, dass diese Produkte rechtlich als Wasch- und Reinigungsmittel einzustufen sind.


Die richtige Kennzeichnung zum Verbraucherschutz

Tiershampoos als Wasch- und Reinigungsmittel unterliegen dem WRMG und der VO (EG) Nr. 648/2004. Zum Verbraucherschutz wird dort gefordert, dass auf den Verpackungen der Produkte

  • Name und Handelsname des Produktes
  • Name und vollständige Anschrift sowie Telefonnummer des Herstellers bzw. des verantwortlichen Inverkehrbringers genannt werden. Mit Hilfe dieser Angaben kann im Bedarfsfall ärztliches Personal die konkrete Zusammensetzung des Produktes erfahren, um die erkrankte Verbraucherin oder den erkrankten Verbraucher entsprechend behandeln zu können.

Weiterhin sind auf der Verpackung des Produktes verpflichtend

  • Angaben zu den enthaltenen Inhaltsstoffen wie Tensidarten, Konservierungsstoffen und Duftstoffen sowie
  • die Website-Adresse, unter der die Verbraucherrin oder der Verbraucher selbst im Internet eine detaillierte und vollständige Zusammensetzung des Produktes, das sogenannte Datenblatt für die Öffentlichkeit, auffinden kann, anzugeben.
  • Hinweise für Verbraucher/-innen zur sachgerechten Anwendung und
  • eventuell zu beachtende Vorsichtsmaßnahmen sind - sofern für das Produkt erforderlich - ebenfalls aufzuführen.
  • Im Internet sind außerdem nähere Informationen zur Zusammensetzung des Produktes zu veröffentlichen (Datenblatt für die Öffentlichkeit).

Alle Angaben auf der Verpackung müssen leserlich, deutlich und unverwischbar erfolgen.


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