Bisphenole in Quietscheenten und Co.?
Untersuchung von bunt lackierten Spielwaren aus Kunststoff auf Bisphenole
Bunt lackiertes Badespielzeug, unter anderem aus Polyvinylchlorid-Kunststoff kann Bisphenole, vor allem Bisphenol A (BPA) und Bisphenol S (BPS) enthalten.
Bisphenole können zum Beispiel durch Farben und Lacken in solche Spielwaren gelangen. Insbesondere die hormonell wirksamen Chemikalien Bisphenole A und S sind als reproduktionstoxisch Kategorie 1B nach der VO (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft.
Deshalb sollte man dafür sorgen, dass gerade Kinder so wenig wie möglich mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Für Spielwaren, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind, existiert derzeit ein Migrationsgrenzwert (höchstzulässige Menge eines Stoffes, die aus einem Spielzeug austreten darf) für BPA von 0,04 mg/L in der Spielzeugrichtlinie. Unter Berücksichtigung der aktuellen toxikologischen Bewertung zu dem Stoff ist jedoch im Jahr 2026 durch die EU-Kommission geplant, den Migrationsgrenzwert auf 0,005 mg/L herabzusetzen.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2025 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des LAVES 25 Proben lackierter PVC (Polyvinylchlorid)-Spielwaren auf Bisphenole – wie beispielweise Quietscheenten oder Badetiere in verschiedenen Designs und mit unterschiedlichen Motiven –untersucht.
Drei Proben wiesen erhöhte Gehalte an Bisphenol A in der Lackierung auf. Zwei davon haben den vorgeschriebenen Migrationsgrenzwert ebenfalls nicht eingehalten. Weitere Produkte waren bezüglich der untersuchten Parameter unauffällig.
Wie schütze ich mich vor minderwertigen Produkten?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in gewissem Maße vor solchen „Überraschungsprodukten“ schützen, indem sie zum Beispiel bestimmte Produkte meiden. Dazu gehören etwa Artikel aus dem Online-Handel, insbesondere von unbekannten Einführern beziehungsweise Herstellern oder Anbietern aus Drittländern sowie Produkte im niedrigen Preissegment, etwa Sonderposten oder aus sogenannten Euroshops. Gerade für Babys und Kleinkinder können ähnliche Artikel aus Kunststoff oder Alternativmaterialien (zum Beispiel Spielwaren aus Holz oder Naturkautschuk) ohne Bedruckung oder oberflächlicher Lackierung erworben werden.
Weiterführende Informationen zu Bisphenolen finden Sie in dem Artikel Bisphenole des Umweltbundesamtes.