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Koreanische Kosmetik: Bestehen die Produkte in der Untersuchung?

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Koreanische Kosmetik – oder kurz K-Beauty – eroberte in den letzten Jahren weltweit die Beauty-Szene. Das Institut für Bedarfsgegensände Lüneburg hat 2025 diesen Trend unter die Lupe genommen – zumindest in Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Das Ergebnis: Rund 68 Prozent der Proben mussten bemängelt werden.

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Was ist K-Beauty?

K-Beauty beschreibt die koreanische Schönheitspflege. Laut Werbeaussagen zeichnet sich die koreanische Hautpflege unter anderem durch die besonderen Inhaltsstoffe aus, wie zum Beispiel fermentierte Extrakte, Ginseng oder Schneckenschleim, aber auch durch eine umfangreiche mehrschrittige Hautpflegeroutine. Dabei erfolgt zum Beispiel eine Reinigung mit verschiedenen Produkten sowie das „Layering“, also das Auftragen verschiedener Produkte in mehreren Schritten.

Dahinter steht die Idee, dass Pflege nicht erst zum Einsatz kommt, wenn sich unerwünschte Effekte auf der Haut zeigen. Stattdessen setzt K-Beauty auf präventive Pflege, um das gewünschte Erscheinungsbild zu erzielen. Entsprechend großen Anteil besitzen Feuchtigkeit spendende Kosmetika, um idealerweise „Glass Skin“ (wörtlich „Haut aus Glas“) zu erreichen. Darunter versteht man makellos glatte und strahlende Haut.

Was steckt hinter dem Trend?

Bereits seit einigen Jahren etablieren sich verschiedene südkoreanische Kulturgüter in der westlichen Welt. Filme und Serien finden sich zunehmend bei Streamingdiensten, K-Pop-Bands stürmen die Charts und die Verwendung südkoreanischer Kosmetik verbreitet sich rasant über die sozialen Medien. Zusammengenommen wird dies auch als Hallyu bezeichnet, was so viel wie „Koreanische Welle“ bedeutet.

Wie erfolgreich dieses Phänomen ist, zeigt sich auch an den weltweiten Kosmetikexporten. Dort belegte Südkorea 2025 hinter Frankreich den zweiten Platz, gefolgt von den USA und Deutschland. Auch auf dem deutschen Markt finden sich mittlerweile verstärkt Kosmetikimporte von der koreanischen Halbinsel. Teilweise werden diese in spezialisierten Läden vertrieben, teilweise gehören die Produkte bereits zum normalen Sortiment von Drogerien, bis hin zu speziell entwickelten Eigenmarken.

Untersuchungsergebnisse

Untersucht wurden insgesamt 22 Reinigungsprodukte (zum Beispiel Reinigungsgel, -öl, Gesichtswasser, Shampoo) und Pflegemittel (zum Beispiel Tuchmasken, Toner, Creme, Serum) von 13 verschiedenen Herstellern. Die Produkte wurden auf mikrobiologische Verunreinigungen, Konservierungsstoffe, Duftstoffe und – je nach Art des Produkts – auf weitere Inhaltsstoffe untersucht; außerdem wurde die Kennzeichnung überprüft.

Von den Proben musste ein großer Anteil (circa 68 Prozent) bemängelt werden: In zwei Produkten fanden sich verbotene Inhaltsstoffe – zum einen der Duftstoff Lilial, zum anderen die Stoffe Phenol sowie Formaldehyd. Alle drei sind als CMR-Stoffe eingestuft, welche krebserregende (C=cancerogen), erbgutverändernde (M=mutagen) oder fortpflanzungsgefährdende (R=reprotoxic) Eigenschaften besitzen. Bei einer weiteren Probe wurden bestimmte Angaben als Werbung mit Selbstverständlichkeiten identifiziert. Die sonstigen Abweichungen betrafen die Angabe der Warnhinweise, der verantwortlichen Person, des Mindesthaltbarkeitsdatums, der Bestandteilsliste, der Chargenkennung sowie die Lesbarkeit der Angaben. Zumindest in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit waren die Proben demnach nicht so „strahlend“, wie das Hautbild, das sie bewirken sollen.

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