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Toxische Elemente in Säuglings- und Kleinkindernahrung

In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 294 Proben Säuglings- und Kleinkindernahrung auf die toxischen Elemente Blei, Cadmium, anorganisches Arsen und Aluminium untersucht worden. In allen untersuchten Proben wurden die geltenden Höchstgehalte und Richtwerte eingehalten.


Hintergrund

Als natürliche Bestandteile der Erdkruste werden Elemente wie Aluminium, Blei, Cadmium und Arsen insbesondere durch industrielle Prozesse in die Umwelt freigesetzt und gelangen in unsere Nahrungsmittel. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die Aufnahme toxischer Elemente als besonders gesundheitlich bedenklich einzustufen. Cadmium wird mit Nierenschäden, Knochendemineralisation und der Entstehung von Krebs in Verbindung gebracht. Eine chronische Blei-Exposition wiederum zeigt Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem, die Nieren und das Herz-Kreislauf-System. Weiterhin sind die entwicklungs- und neurotoxische Effekte von Blei hervorzuheben, die mitunter zu einer verminderten kognitiven Leistung führen können. Aluminium zeigt reproduktions- und neurotoxische Wirkungen und beeinflusst die Knochenentwicklung. Anorganisches Arsen wird mit Haut- und Krebserkrankungen in Verbindung gebracht. Besonders Reispflanzen akkumulieren Arsenverbindungen aus der Umwelt, sodass in Abhängigkeit des Arsengehalts im Boden, der Bewässerungsstrategie und Reissorte erhöhte Konzentrationen an anorganischem Arsen im Reiskorn nachweisbar sind. Der in Südostasien als Hauptnahrungsmittel eingesetzte Reis wird hierzulande häufig für die Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung eingesetzt.


Rechtliche Grundlage

Mit dem Ziel, die Exposition des Verbrauchers mit toxikologisch bedeutenden Elementen zu begrenzen, sind mit der VO (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für Blei, Cadmium und anorganisches Arsen in Lebensmitteln erlassen worden. Für Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, gelten strengere Anforderungen bzgl. der tolerierbaren Gehalte an toxikologisch relevanten Elementen als für andere Lebensmittel.

Darüber hinaus wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ausgehend von einer tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme (TWI) von 1 mg Aluminium pro kg Körpergewicht für Aluminium in pulverförmiger Säuglingsanfangsnahrung ein Richtwert von 5 mg/kg [1] abgeleitet, der bei der Beurteilung von Aluminium in diesen Produkten berücksichtigt wird.

Zur Überprüfung dieser Anforderungen des Lebensmittelrechts untersucht das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LVI OL) verschiedene Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, darunter Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Getreidebeikost, Beikost auf Obst- und Gemüsebasis, Komplettmahlzeiten und Teeerzeugnisse für Kinder, auch auf toxische Elemente.

Untersuchungen des LAVES

Nachfolgend sind die Ergebnisse der Untersuchungstätigkeit von 2015 bis 2017 nach Warengruppen zusammengestellt.


Übersichtstabelle:



Säuglings-anfangsnahrung

Folge-nahrung

Getreide-beikost

Beikost auf Obst und Gemüse-basis

Komplett-mahlzeiten für Kinder

Proben, gesamt

41

30

104

90

29

davon:

Proben mit

Blei-Gehalt > NG*:

28

27

73

66

26

Proben mit

Cadmium-Gehalt > NG:

39

29

93

38

27

Proben mit

Aluminium-Gehalt > NG:

40

30

45

49

13

Höchstgehalts-überschreitungen:

0

0

0

0

0

*NG = Nachweisgrenze



1. Säuglingsanfangsnahrung

Insgesamt untersuchte das LVI OL 41 Proben pulverförmige Säuglingsanfangsnahrung. Hierbei wurden Gehalte von 0,002 – 0,023 mg/kg Blei (Median: 0,005 mg/kg), 0,001 – 0,005 mg/kg Cadmium (Median: 0,002 mg/kg) und 0,2 – 2,2 mg/kg Aluminium (Median: 0,8 mg/kg) bestimmt. Somit wurden sowohl die Höchstgehalte von 0,050 mg/kg Blei und von 0,010 mg/kg Cadmium als auch der BfR-Richtwert von 5 mg/kg Aluminium in den untersuchten Proben eingehalten.

2. Folgenahrung

Das LVI OL untersuchte insgesamt 30 Proben pulverförmige Folgenahrung auf Kuhmilchproteinbasis auf Blei und Cadmium. In 27 Proben wurde Blei in Konzentrationen zwischen 0,002 – 0,009 mg/kg (Median: 0,003 mg/kg) nachgewiesen. Weiterhin wurde in 29 Proben Cadmium-Gehalte zwischen 0,001 – 0,006 mg/kg (Median: 0,004 mg/kg) gefunden. Folglich wurden in keiner der untersuchten Proben die Höchstgehalte von 0,050 mg/kg Blei und 0,010 mg/kg Cadmium überschritten.

3. Getreidebeikost

Darüber hinaus untersuchte das LVI OL 104 Proben Getreidebeikost auf toxische Elemente. Blei wurde in 73 Proben in Konzentrationen zwischen 0,002 bis 0,030 mg/kg (Median: 0,004 mg/kg), Cadmium in 93 Proben mit Gehalten von 0,001 bis 0,037 mg/kg (Median: 0,012 mg/kg) gefunden. Somit lagen alle Proben unterhalb der für Getreidebeikost festgelegten Höchstgehalte von 0,050 mg/kg Blei und 0,040 mg/kg Cadmium.

4. Beikost auf Obst und Gemüsebasis

Weiterhin ergab die Untersuchung von 90 Proben Beikost auf Obst- und Gemüsebasis, dass Blei in 66 Proben in Konzentrationen zwischen 0,002 - 0,020 mg/kg (Median: 0,004 mg/kg) und Cadmium in 38 Proben mit Gehalten von 0,001 - 0,024 mg/kg (Median: 0,007 mg/kg) gefunden wurde. Die für Beikost festgelegten Höchstgehalte von 0,050 mg/kg Blei und 0,040 mg/kg Cadmium wurden folglich eingehalten.

5. Komplettmahlzeiten für Kinder

Die Untersuchung von 29 Proben Komplettmahlzeiten für Kinder (Fertignahrung im Gläschen mit Fleisch, Fisch oder vegetarisch) zeigte, dass in 26 Proben Blei in Konzentrationen von 0,002 - 0,019 mg/kg (Median: 0,004 mg/kg) und Cadmium in 27 Proben in Konzentrationen von 0,003 - 0,025 mg/kg (Median: 0,009 mg/kg) nachweisbar waren. Die gesetzlichen Höchstgehalte von 0,050 mg/kg Blei und Cadmium 0,040 mg/kg wurden jedoch eingehalten.


Anorganisches Arsen

Anlässlich der im Januar 2016 eingeführten gesetzlichen Höchstgehalte für anorganisches Arsen (iAs) in Reis und Reisprodukte nahm das LVI Oldenburg Reisprodukte für Säuglinge und Kleinkinder unter die Lupe. Insgesamt wurden 21 Proben Beikost auf Reisbasis (Reisflocken, Reiswaffeln) auf anorganisches Arsen untersucht. Bei 16 Proben handelte es sich um Reisflocken zur Herstellung von Babynahrung, in denen Gehalte an anorganischem Arsen zwischen 0,08 – 0,12 mg/kg (Median: 0,10 mg/kg) analysiert wurden. Bei Berücksichtigung der Messunsicherheit konnte keine Überschreitung des für Reis für die Herstellung von Säuglings- und Kleinkindernahrung geltenden Höchstgehalts von 0,10 mg/kg iAs festgestellt werden. Darüber hinaus wurden fünf Proben Reiswaffeln bzw. Reiskekse für Kinder auf iAs untersucht. In vier Proben wurde ein iAs-Gehalt von 0,03 – 0,06 mg/kg (Median: 0,05 mg/kg) bestimmt. Folglich konnte keine Überschreitung des für Reiskekse und –waffeln unabhängig von der Verbrauchergruppe geltenden Höchstgehalts von 0,30 mg/kg sowie des für Reis zur Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder festgelegten Höchstgehalts von 0,1 mg/kg festgestellt werden.

Literatur

[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Aluminiumgehalte in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung. Aktualisierte Stellungnahme Nr. 012/2012, 20. April 2012.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten


Weiterführende Informationen zu toxikologisch relevanten Elementen finden Sie in den Tätigkeitsberichten der letzten Jahre.


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