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Reiseproviant und Lebensmittel als Mitbringsel

Lebensmittel aus aller Welt


Reiseproviant   Bildrechte: © Ruslan Mitin – stock.adobe.com

Die private Einfuhr von Fleisch, Fisch, Honig, Milch, Eiern und anderen tierischen Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch ist nur eingeschränkt möglich oder sogar verboten. Wer bei der Einreise aus Drittländern in die EU zum Beispiel Wurstbrote im Proviant hat oder Honiggläser als Souvenir mitbringt, muss spezielle tierseuchenrechtliche Regelungen beachten, denen diese Produkte unterliegen.

Ein wichtiger Grund für diese Einschränkungen sind Tierkrankheiten und -seuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Geflügelpest, die nur noch in bestimmten Gebieten der Welt auftreten. Die Erreger dieser Krankheiten können unter anderem über mitgebrachte Lebensmittel übertragen werden und sind eine große Gefahr für die Tierbestände in der EU und in Deutschland.

In Niedersachsen gewährleisten verschiedene Institutionen die Sicherheit importierter Lebensmittel, zum Beispiel der Zoll, die Grenzkontrollstellen, die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie einzelne Fachdezernate und Institute des LAVES.

  • Grenzkontrollstellen:
Die von der EU zugelassenen Kontrollstellen müssen Tiere und Erzeugnisse aus Drittländern bei ihrem Eintreffen an der EU-Grenze Veterinärkontrollen unterziehen. Durch diese Kontrollen soll vermieden werden, dass Tierseuchenerreger oder andere Erreger und Substanzen eingeschleppt werden, welche die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden. Grenzkontrollstellen unterliegen der Verantwortung eines Amtstierarztes und sind in Niedersachsen auch für die Kontrollen von Erzeugnissen nicht tierischen Ursprungs zuständig. In Niedersachsen gibt es zwei Grenzkontrollstellen: die Grenzkontrollstelle der Region Hannover am Flughafen Hannover-Langenhagen und die Grenzkontrollstelle JadeWeserPort.

Vor der Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern informieren Verbraucher sich am besten, ob der Import möglich und was dabei zu beachten ist. Dabei helfen die folgenden weiterführenden Links, aber auch die zuständigen Zolldienststellen oder Veterinärämter gerne weiter.

Weiterführende Links:

Vorsicht bei Vitamin- und Mineralstoffpräparaten sowie Arzneimitteln

Besonders aufpassen müssen Verbraucher, die sich beispielsweise Vitamintabletten aus dem Urlaub mitbringen oder Pulver mit Mineralstoffen über das Internet im außereuropäischen Ausland bestellen. Bei der Einfuhr von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln, die im Ausland oft unter dem englischen Begriff „dietary supplement“ verkauft werden, gibt es häufig Probleme.

Nahrungsergänzungsmittel Bildrechte: © monticellllo - Fotolia.com

Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkäuflich sind, können in Deutschland unter das Arzneimittelrecht fallen – wegen ihrer Inhaltsstoffe oder der Art und Weise, in der sie beworben werden.


Auch können Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland zum Beispiel Mineralstoff- oder Vitaminverbindungen enthalten, die in der EU nicht zugelassen sind und als gesundheitlich bedenklich angesehen werden.


Arzneimittel dürfen bei der Rückkehr aus einem Staat außerhalb der EU nur in einer sehr geringen Menge für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Mit der Post, beispielsweise bei einer Internetbestellung im Ausland, dürfen grundsätzlich keine Arzneimittel nach Deutschland gelangen.

  • Nahrungsergänzungsmittel:
  • Nahrungsergänzungsmittel können Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente und Aminosäuren, aber zum Beispiel auch pflanzliche Extrakte sein. Es handelt sich um Konzentrate mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in Form von Kapseln, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und Ähnlichem. Nahrungsergänzungsmittel sind dennoch keine Arznei, sondern ein Lebensmittel, welches die normale Ernährung ergänzen soll. Das heißt, sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren, müssen aber als Lebensmittel sicher sein. Für gesunde Personen, die sich normal ernähren, sind Nahrungsergänzungsmittel laut Bundesinstitut für Risikobewertung überflüssig. Sinnvoll kann eine gezielte Ergänzung jedoch in bestimmten Fällen und nach Absprache mit dem Arzt sein, zum Beispiel ist in der frühen Schwangerschaft die Einnahme von Folsäure zu empfehlen.


Eine Tierseuche, die seit einigen Jahren auf dem Vormarsch ist und sich bereits in einigen deutschen Bundesländern ausbreitet, ist die Afrikanische Schweinepest. Eine Einschleppung nach Niedersachsen hätte schwere Folgen für die Gesundheit der Wild- und Hausschweinbestände und die landwirtschaftliche Produktion.

Mehr über die Tierseuche und was alle vorbeugend gegen ihre Verbreitung unternehmen können:

Bildrechte: © EwaStudio - stock.adobe.com

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