Cereulid in Säuglingsnahrung
Säuglingsnahrungsprodukte unterschiedlicher Marken und Hersteller waren seit Anfang Januar 2026 von Produktrückrufen in über 60 Ländern betroffen. Der Verdacht: eine Verunreinigung mit dem Toxin Cereulid. Dieser bakterielle Giftstoff wirkt stark brechreizauslösend („emetisch“) und stellt besonders für Säuglinge unter sechs Monaten ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar.
Ursache: Verunreinigtes Arachidonsäure-Öl
Das emetische Toxin Cereulid wird in Lebensmitteln von bestimmten Bakterien der Bacillus cereus Gruppe (kurz: B. cereus) gebildet. Es ist hitzestabil und kann bei Aufnahme Übelkeit und Erbrechen verursachen, in seltenen Fällen auch schwere lebensbedrohliche Vergiftungen.
Quelle der Verunreinigung ist ein Arachidonsäure-Öl (ARA-Öl), was aufgrund des hohen Anteils an Omega-6-Fettsäuren bei der Produktion von Säuglingsnahrung zum Einsatz kommt. Gewonnen wird dieses Öl aus dem Pilz Mortierella alpina; Chargen dieses Pilzes mit Ursprung in China waren mit B. cereus verunreinigt.
Schwellenwerte nach Risikobewertung festgelegt
In einer schnellen Risikobewertung hatte die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) am 30. Januar für Cereulid eine akute Referenzdosis von 0,014 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Insbesondere für die sehr vulnerable Bevölkerungsgruppe der Säuglinge stellt Cereulid ein Risiko dar. Durch die hohe Verzehrsmenge von 260 Milliliter pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag für Säuglingsanfangsnahrung ergibt sich laut EFSA eine Aktionsschwellenkonzentration von 0,43 Mikrogramm pro Kilogramm Cereulid in Säuglingsanfangsnahrungspulver. Bei Folgenahrung liegen die Werte bei 140 Milliliter pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag und 0,8 Mikrogramm pro Kilogramm Cereulid in Folgenahrung-Pulver.
Produkte mit Cereulid-Gehalten, die diese Aktionsschwellen überschreiten, gelten als nicht sicher und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Sind sie bereits auf dem Markt, müssen sie vom Markt genommen oder zurückgerufen werden.
Etablierung der Analysemethode im LAVES
Die Methode zum Nachweis von Cereulid war bis Jahresanfang allerdings nur in drei Bundesländern vorhanden, und zum damaligen Zeitpunkt auch im LAVES nicht etabliert. Aufgrund der Ausstattung mit modernsten Analysegeräten und technischer Expertise im Fachbereich „Analytik von Tierarzneimittelrückständen“ konnte das Lebensmittel und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg die Untersuchung auf Cereulid in Säuglingsnahrung als neues Verfahren in kürzester Zeit einführen.
Entsprechende Methodenoptimierungen und Validierungen wurden vorgenommen. Das Prüfverfahren basiert auf der DIN EN ISO 18465, wurde aber modifiziert, da mit Cereulid kontaminiertes ARA-Öl mikroverkapselt im Produkt vorliegt, was eine Aufschlämmung zur vollständigen Freisetzung erfordert. Ergänzt wurde die Aufarbeitung um einen Aufreinigungs- und Aufkonzentrierungsschritt. Die Messung des Extrakts erfolgt im Anschluss mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie in Kombination mit empfindlicher Triple-Quadrupol-Massenspektrometrie (HPLC-MSMS).
Mit diesem Prüfverfahren können nun in Niedersachsen Cereulid-Kontaminationen mit sehr niedrigem Gehalt bestimmt werden, was durch erste Vergleichsuntersuchungen belasteter Proben im Austausch mit anderen Landeslaboren bestätigt wurde.
Seit Ende Februar 2026 unterliegen die amtlichen Einfuhrkontrollen aller aus China stammenden Arachidonsäure-Lieferungen einer verstärkten Einfuhrkontrolle, 50 Prozent der Lieferungen werden damit kontrolliert.
Die Cereuliduntersuchung von Säuglingsanfangs- und -folgenahrung und der Zutaten ist jetzt in die Routineüberwachung eingeflossen. Der für die rechtliche Beurteilung von Säuglingsnahrung federführende Fachbereich „Milch, Milcherzeugnisse, Käse, Säuglingsnahrung“ des LVI Oldenburg plant regelmäßige entsprechende Projekte ein.
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