LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Überwachung

Futtermittelherstellerbetrieb Bildrechte: LAVES

Rückverfolgbarkeit im Krisenfall

Im Krisenfall muss alles schnell gehen. Futtermittelunternehmen müssen nicht nur intern reagieren, sondern auch alle angeforderten Daten zur Rückverfolgbarkeit der betroffenen, als nicht sicher beurteilten, Futtermittel der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen. mehr

Jungbäuerin sitzend vor einer Ferkelbucht mit Ferkeln Bildrechte: ©Countrypixel - stock.adobe.com

Anzeige betrieblicher Veränderung auf landwirtschaftlichen Betrieben

Betriebe werden von einer Familie oft über mehrere Generationen geführt, manchmal auch mehrere Betriebsstätten. In dieser Zeit wechselt oft der Betriebsleiter, vielleicht wird eine GbR gegründet, weitere Betriebsstätten werden übernommen oder ähnliches. Diese Änderungen sind anzuzeigen. mehr

Futtermittelimportkontrolle Hafen Brake Bildrechte: © J. MÜLLER Aktiengesellschaft, Neustadtstraße 15, 26919 Brake

Futtermittelimportkontrollen im Hafen von Brake

Der Hafen von Brake gilt als wichtigster Importhafen Deutschlands für Einzelfuttermittel. Das LAVES führt in Brake amtliche Futtermittelkontrollen engmaschig nach Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625 durch. mehr

Zusatzstoffe Bildrechte: LAVES

Aktuelles Online-Verzeichnis der für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe

Auf der Internetseite des BVL ist ein tagesaktuelles Verzeichnis aller für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe zu finden. mehr

weidende Kühe, Hof Bildrechte: LAVES

Cross Compliance, Teilbereich „Futtermittel“

Seit 2005 ist mit der GAP-Reform die vollständige Auszahlung der Marktordnungsdirektzahlungen an die Einhaltung anderweitiger Bestimmungen geknüpft. Auch die Anforderungen aus der Lebens- und Futtermittelsicherheit wurde in die Einhaltung dieser Verpflichtungen aufgenommen. mehr

Mitteilungs- und Übermittlungspflichten Dioxin und PCB Bildrechte: LAVES

Dioxin/PCB - Meldepflichten nach der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des LFGB i. V. m. der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung vom 28.12.2011 verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche PCB den zuständigen Behörden mitzuteilen. mehr

Futtermittel Bildrechte: LAVES

Gebührenverordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle

Mit der Einführung der Gebührenverordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) vom 29.11.2014 wurden alle bis zu diesem Zeitpunkt Gebührentatbestände überarbeitet und neu zusammengefasst. mehr

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln