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Haarfärbemittel unter der Lupe

Bereits in der Antike hegte der Mensch den Wunsch, seine Haarfarbe zu verändern. Damals standen lediglich pflanzliche Färbemittel wie Henna, Indigo oder Kamille zur Verfügung.

Durch die Entwicklung der synthetischen Färbemittel wird dem Verbraucher heute ein breites Spektrum an Farbnuancen in einer fast unüberschaubaren Produktpalette angeboten. Diese chemischen Haarfärbemittel lassen sich in drei Gruppen einteilen:

  1. Temporäre Färbungen: Diese schon mit einer Haarwäsche auswaschbaren Färbungen werden durch Farbstoffe erzeugt, die nur oberflächlich auf dem Haar haften. Sie rufen lediglich eine Auffrischung oder Vertiefung des natürlichen Farbtons hervor und werden meist in Form von Haarspays, -gelen sowie Haar- und Schaumfestigern angewendet.

  2. Semipermanente Färbungen: Bei dieser "halbbeständigen" Farbveränderung werden sog. "direktziehende" Farbstoffe eingesetzt, die nicht nur oberflächlich auf dem Haar haften, sondern teilweise auch in die Schuppenschicht eindringen. Diese Färbemittel geben dem Haar stärker ausgeprägte Farbnuancen, die mehrere Haarwäschen überstehen.

  3. Permanente Färbungen: Erzeugnisse, die zu einer dauerhaften Veränderung der Haarfarbe führen, bestehen aus einem Gemisch farbloser Vorstufen, die erst durch eine chemische Reaktion während des Färbevorganges zu den eigentlichen Farbstoffen reagieren. Hierzu wird das Haar meist durch Ammoniak aufgequollen, damit die kleinen Bausteine in das Haar diffundieren können. Durch das Oxidationsmittel Wasserstoffperoxid werden zum einen die eigenen Haarpigmente teilweise zerstört, zum anderen werden die Farbstoffvorstufen zu großen Farbstoffmolekülen umgewandelt. Diese sind fest im Haar eingelagert und können nicht herausgewaschen werden.

Chemische Haarfarben - Gefahr für die Gesundheit?

Synthetische Haarfarbstoffe stehen seit vielen Jahren in der Kritik, da sie teilweise ein Allergie auslösendes Potential aufweisen oder gar im Verdacht stehen, Krebs zu verursachen. Während in anderen kosmetischen Mitteln nur zugelassene Farbstoffe eingesetzt werden dürfen, sind Erzeugnisse zur Haarfärbung oder Haartönung von dieser Vorgabe ausgenommen. Hier können auch andere Substanzen verwendet werden. Rechtliche Einschränkungen bestanden lange Zeit nur für wenige dieser Substanzen. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht Ende März 2003 dürfen jetzt weitere 60 Haarfarbstoffe nur unter Einhaltung von Höchstmengen eingesetzt werden. Bei über 20 dieser Substanzen muss bei ihrem Einsatz auf den Verpackungen darauf hingewiesen werden, dass das Erzeugnis eine allergische Reaktion hervorrufen kann. Alle diese Substanzen unterlagen einer toxikologischen Bewertung des wissenschaftlichen Komitees für kosmetische Mittel der EU, weitere Stoffe werden derzeit noch geprüft. Ziel ist es, auf EU-Ebene die nach neuestem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse als gesundheitlich unbedenklich bewerteten Haarfarbstoffe in einer Liste zusammenzufassen und nur noch diese Stoffe für den Einsatz in Haarfärbemitteln zuzulassen.

Was tut die Überwachung?

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wendet moderne Analyseverfahren an, um die qualitative und quantitative Zusammensetzung der Haarfärbeprodukte zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen sowohl die Anzahl der eingesetzten Farbstoffe als auch deren Gehalt um so größer ist, je dunkler die zu erzielende Farbnuance des Erzeugnisses ist.

Neben der stofflichen Zusammensetzung wird überprüft, ob die Kennzeichnung der Produkte den rechtlichen Vorgaben entspricht, d.h. ob alle eingesetzten Substanzen auf der Verpackung entsprechend den rechtlichen Vorgaben angegeben und die ggf. erforderlichen Warnhinweise vorhanden sind.

Verstöße gegen die Rechtsvorgaben liegen nur selten vor, meistens handelt es sich dabei um mangelhafte Kennzeichnung. Höchstmengenüberschreitungen konnten bislang nicht festgestellt werden.


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