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LAVES rät vom Verzehr selbst gesammelter Miesmuscheln und Austern ab


Sommer an der Niedersächsischen Wattenmeerküste – derzeit genießen viele Urlauber die Zeit am Badestrand. Es gibt einiges zu entdecken: neugierige Seehunde wagen einen kurzen Blick aus der Ferne, Miesmuscheln und sogar Austern liegen im Watt und an den Stränden. Eine große Verlockung für Spaziergänger und Wattwanderer Austern und Miesmuscheln selbst zu sammeln und zuzubereiten. Doch davon rät das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dringend ab. „Denn sie könnten möglicherweise mit Bakterien, Viren oder Algentoxinen belastet sein. Algentoxine sind hitzeresistent und können auch nicht durch Kochen unschädlich gemacht werden“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Im Einzelhandel erhältliche Miesmuscheln und Austern deutscher Herkunft stammen aus zugelassenen und überwachten Erzeugungsgebieten. Muscheln werden noch vor und während der Ernte vorbeugend auf Rückstände, Algentoxine und mikrobiologische Risiken untersucht. Aus diesem Grund gehören sie zu den bestkontrollierten Lebensmitteln überhaupt. Muscheln und Austern filtrieren ihre Nahrung aus dem umgebenden Meerwasser und können dabei Krankheitserreger, Schadstoffe und Toxine aufnehmen. Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven des LAVES untersucht regelmäßig Proben, die hierzu von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden eingesandt werden.

Die eigentlich in Ostasien heimische Pazifische Felsenauster ist ungewollt aus Aquakulturen eingewandert. Die äußerst anpassungsfähige und schnell wachsende Felsenauster hat sich im gesamten Niedersächsischen Wattenmeer wild ausgebreitet. In Niedersachsen ist keine Austernzucht mit definierten und überwachten Erzeugungsgebiet ansässig und unterliegt deshalb auch keinerlei Produktions- oder Überwachungssystemen.

Miesmuscheln und Austern gelten aufgrund des hohen Anteiles wertvoller Proteine als besonders leicht verderbliche Lebensmittel. Daher müssen die im Einzelhandel frisch angebotenen Produkte lebend in Verkehr gebracht werden. Frische Muscheln riechen nach Meer und Algen. Und durch den so genannten „Klopftest“ kann der Verbraucher die Vitalität der Muscheln selbst wirkungsvoll überprüfen: Eine geöffnete Miesmuschel sollte sich nach kräftigem Klopfen beispielsweise auf einem Tisch sofort schließen. Passiert es nicht, sollte sie weder zubereitet noch gegessen werden. Auch sollten Muscheln, die sich während des Kochens nicht öffnen, aussortiert werden.

Weitere umfassende Informationen sind unter www.laves.niedersachsen.de zu finden.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Leiterin Pressestelle
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Tel: 0441 57026 -180

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