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142 Proben auf dem Prüfstand: „Glutenfreie Lebensmittel“ – wird wichtige Kennzeichnungspflicht eingehalten?

Glutenfreie Lebensmittel – das Angebot und die Nachfrage steigen stetig. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die unter einer genetisch bedingten Nahrungsmittel-Unverträglichkeit leiden - Zöliakie. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat deshalb insgesamt 142 Proben auf Glutengehalte und Kennzeichnung untersucht. Bei den Proben handelt es sich um Back- und Teigwaren sowie Kartoffelknabbererzeugnisse. Die Proben wurden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden als loses und vorverpacktes Lebensmittel aus dem Einzelhandel, aus Bäckereien und Cafés entnommen.

Die gute Nachricht: Sämtliche als „glutenfrei“ gekennzeichnete Proben waren in Ordnung. Das Untersuchungsspektrum bei den Produkten reichte von Backmischungen und Keksen über Brot und Nudeln bis hin zu Knabbererzeugnissen aus Kartoffeln, Mais oder Reis.

Auch die Allergenkennzeichnung wurde geprüft: neun Proben mussten bemängelt werden. Dabei handelte es sich beispielsweise um Berliner, Blätterteigkuchen und Nussecken, die lose im Thekenbereich oder auch abgepackt angeboten wurden. Auch für lose Ware gilt die Kennzeichnungspflicht, sie ist zum Schutz für Allergiker von besonders hoher Bedeutung.

Bei der Zöliakie handelt es sich um eine Autoimmunkrankheit, die zu einer Entzündung im Dünndarm führt. Betroffene vertragen das Klebereiweiß Gluten nicht und dieses ist in vielen Getreidesorten enthalten: Weizen, Roggen, Gerste und Hafer.

Dazu ausführliche Informationen unter www.laves.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: © Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2017

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Leiterin Pressestelle
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Tel: 0441 57026 -180

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