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Informationsblatt für kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen über Maßnahmen im Bereich Fischsterben

Stand: Januar 2019


Die kommunalen Veterinärbehörden haben im Zuge von Fischsterben in offenen Gewässern nur dann eine sachliche Zuständigkeit, wenn ein Verdacht auf Ausbruch einer anzeigepflichtigen Fischseuche bzw. neu auftretenden Krankheit vorliegt, oder wenn ein Tierschutzvergehen vermutet wird. Dennoch werden die kommunalen Veterinärbehörden auch bei Fischsterben, die nicht aus vorgenannten Gründen aufgetreten sind häufig um Unterstützung gebeten, beispielsweise bei der Probenahme und Einsendung verendeter Fische zur weiteren Untersuchung.

Die Task-Force Veterinärwesen des LAVES hat ein Informationsblatt über Maßnahmen im Bereich Fischsterben erstellt, das nicht nur den Veterinärämtern, sondern allen beteiligten Behörden und Personen als Hilfestellung dienen soll.

Das Merkblatt enthält neben Hinweisen zur Meldung von Schadensereignissen, zur Gefahrenabwehr und Bergung und zur Entsorgung beziehungsweise Beseitigung verendeter Fische auch wichtige Informationen zu Sofortmaßnahmen. Zu nennen sind Anleitungen für die Probenahme und für die Durchführung von Ermittlungen und Wasseruntersuchungen vor Ort. Es werden weiterhin vier Anlagen als Hilfsdokumente für die Dokumentation und Untersuchungsantragstellung bereitgestellt.

Verendete Bachforellen   Bildrechte: LAVES, Task-Force Veterinärwesen

Verendete Bachforellen

Informationsblatt und Anlagen für kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen über Maßnahmen im Bereich Fischsterben

  Informationsblatt Fischsterben
(PDF)

  Anlage P
(PDF)

  Anlage M
(PDF)

  Anlage W
(PDF)

  Anlage U
(PDF)

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