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„Superfood“ – was ist das?

Der Begriff „Superfood“ wird seit einigen Jahren immer häufiger verwendet. Allerdings gibt es keine rechtlich verbindliche Definition. Im Allgemeinen werden mit „Superfood“ Lebensmittel bezeichnet, die einen besonders hohen Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und/oder sekundären Pflanzenstoffen aufweisen.

Waren diese Superfood ursprünglich überwiegend exotischer Natur, so werden mehr und mehr heimische Lebensmittel mit einbezogen. Die Angebotspalette reicht von der Frucht, beziehungsweise Pflanze als solche über getrocknete Produkte und Saft bis hin zu Extrakten und Pulvern. Auch Lebensmittel, denen (kleine) Anteile von Superfood beigemischt werden, wie Müsli, Brot oder Smoothies, finden sich im Handel.

Gemeinsam ist allen Superfoods, dass ihnen besondere gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben werden. Wissenschaftliche Beweise für diese Eigenschaften gibt es jedoch kaum.



Untersuchungen des LAVES

Exotisches Superfood – eine (zufällige) Auswahl

Chiasamen auf Holzlöffel Bildrechte: suriya - Fotolia.com

Chiasamen

Die Samen der in Südamerika beheimateten Chia-Pflanze (Salvium helvetica) enthalten reichlich Ballaststoffe und Omega-3-Fettsäuren. Die Ballaststoffe quellen in Wasser stark auf und vergrößern ihr Gewicht um das Neun- bis Zehnfache. Sie gelten daher als ideale Sattmacher. Außerdem sollen sie beispielsweise Gelenkschmerzen und Sodbrennen lindern, oder den Blutzucker regulieren.

Chiasamen (Salvia hispanica) sind seit 2013 als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen. Sie dürfen als Zutat in Müsli Backwaren oder Nuss-Frucht-Mischungen zu maximal fünf Prozent enthalten sein. Reine Chiasamen müssen mit einem Hinweis auf die maximale tägliche Aufnahmemenge von 15 Gramm versehen sein.

Goji-Beeren, getrocknet Bildrechte: Valentina R. - Fotolia.com

Gojibeeren

Die leuchtend roten oder orangen Beeren sind die Früchte des Bocksdorn-Strauches. Sie enthalten viele Ballaststoffe, Calcium, Eisen, Vitamin C und Carotinoide und werden als Anti-Aging-Wunder angepriesen. Die beantragten Health-Claims wurden jedoch von der EFSA abgelehnt. Laut (BfArM) kann es zu Wechselwirkungen zwischen Gojibeeren und blutgerinnungshemmenden Medikamenten kommen.

Gojibeeren werden meist in getrockneter Form angeboten und Nussmischungen oder Müsli zugesetzt. Auch als Tee, Saft oder Konfitüre sind sie im Handel erhältlich.

Moringa-Blätter und -Pulver Bildrechte: Swapan - Fotolia.com

Moringa

Moringa oleifera, auch Meerrettichbaum genannt, ist ein weltweit in den Tropen und Subtropen verbreiteter, immergrüner Baum. In den Ursprungsregionen werden alle Pflanzenteile als Lebens- oder Futtermittel verwendet. In Europa sind meist nur die getrockneten Blätter in Form von Pulver oder Kapseln erhältlich. Neben vielen heilenden und gesundheitsfördernden Wirkungen wird Moringapulver auch mit einem besonders hohen Eiweiß- und Mineralstoffgehalt beworben (vor allem Calcium, Eisen und Kalium). Untersuchungen des chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt Stuttgart (CVUA) zeigen, dass Moringa zwar ein breites Nährstoffspektrum aufweist, allerdings keine überdurchschnittlich hohen Gehalte einzelner Nährstoffe enthält. Das CVUA kommt zu dem Schluss: „Die Art und Weise der Bewerbung der Nährstoffgehalte ist deshalb zur Täuschung des Verbrauchers geeignet.“

Acai-Beeren Bildrechte: Valentina R. - Fotolia.com

Açai-Beeren

Die Früchte der im südamerikanischen Amazonasgebiet wachsenden Kohlpalme bekommen voll ausgereift ihre typisch dunkle Farbe. Açai-Beeren (sprich: Assa-i) bestehen zu 50 Prozent aus Fett und sind somit relativ kalorienreich. Trotzdem sollen sie beim Abnehmen helfen. Sie liefern vergleichsweise viel Calcium und sind reich an Anthocyanen (dunkelrote Farbstoffe). Anthocyane gelten als antioxidativ und sind sogenannte „Radikalenfänger“. Ihnen werden verschiedene positive Gesundheitswirkungen zugeschrieben, mit denen auch Açai-Beeren beworben werden.

Kürzer gereist und deutlich billiger sind heimische Früchte wie Heidelbeeren oder Holunder, die ebenfalls große Mengen an Anthocyanen liefern.

Weizengras liegt in pulverisierte Form auf Löffeln und in Halmen auf einem Tisch. Bildrechte: © New_Africa - stock.adobe.com

Weizengras/Gerstengras

Die jungen Halme des Weizens oder der Gerste werden im Handel meist in getrockneter, pulverisierter Form oder als Kapseln angeboten. Weizen- und Gerstengrasprodukten werden diverse Gesundheitswirkungen nachgesagt. Derartige Hinweise sind wissenschaftlich nicht belegt und als Angaben auf Verpackungen unzulässig.

Im frischen Zustand enthalten Weizen- oder Gerstengras reichlich Calcium, Eisen, Zink und Vitamin C. Allerdings dürfte die absolute Nährstoffaufnahme über diese Lebensmittel eher gering sein, da die Verzehrsmengen relativ gering sind.

Derzeit handelt es sich allerdings bei Gerstengras (Hordeum vulgare) um ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel. Lediglich für die Gruppe der Nahrungsergänzungsmittel ist eine Verwendung von Gerstengraspulver nicht als neuartig anzusehen und somit zulässig.

Untersuchungen am Standort Braunschweig des LAVES

Gemüse-/Fruchtpulver

2016 und 2017 wurden insgesamt 14 verschiedene Gemüse- und Fruchtpulver untersucht, darunter Gerstengras- und Weizengraspulver, Fruchtpulver aus Aroniabeere oder Lucuma und Mischungen unterschiedlicher Zusammensetzungen, beispielsweise aus Gerstengras, Weizengras, Brennnessel, Algen, Rote Rübe, Spinat, Löwenzahn, Spitzwegerich, Hanf, Sonnenblumen, Erbsen, Kürbiskernen, Aroniabeere, Acaibeere und Hagebutte.

Die Pulver sind als Zugabe zu Smoothies/Fruchtsaft bzw. Müsli, Joghurt oder Ähnliches gedacht. Das Untersuchungsspektrum erstreckte sich von der Mikrobiologie über Kontaminanten und Pestizide bis hin zum Proteingehalt. Die Ergebnisse:

Acht Proben wurden mikrobiologisch und molekularbiologisch auf Verotoxin bildende E. coli (VTEC) untersucht. In einer Probe „Getrocknetes Pulver aus Brennessel, Löwenzahn und Gerstengras zur Zubereitung eines Smoothiegetränks“ konnten molekularbiologisch Gensequenzen von VTEC-Erregern nachgewiesen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass lebensfähige VTEC in der Probe enthalten sind.

Sieben Gemüse-/Fruchtpulver wurden mikrobiologisch auf weitere Krankheitserreger und auffällige Keimgehalte untersucht. In drei Proben wurden präsumtive Bacillus cereus nachgewiesen. Die Keimzahlen reichten jedoch nicht aus, um bei Verzehr zu Erkrankungen zu führen.

Eine Probe Weizengras wies eine Pestizid-Höchstgehaltsüberschreitung auf.

Auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) wurden elf Proben untersucht. Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Aflatoxine nachgewiesen. Auch der Gehalt an Ochratoxin-A war in 10 Proben unterhalb der Nachweisgrenze. Lediglich in einer Probe „Getrocknetes Pulver aus Brennnessel, Löwenzahn und Gerstengras“ wurde ein Ochratoxin A-Gehalt von 2,18 µg/kg bestimmt. Nach der derzeitigen Datenlage und aufgrund fehlender Höchstgehalte für Ochratoxin A in Frucht- und Gemüsepulver ist zum ermittelten Gehalt derzeit keine Risikoeinschätzung möglich.

Zum Vergleich: Für Gewürze ist in der VO (EG) 1881/2006 ein Höchstgehalt an Ochratoxin-A 15,0 µg/kg festgelegt. Für Trockenobst liegt der Höchstgehalt in der nationalen Kontaminanten­-Verordnung bei 2,0 µg/kg.

Eine Probe mit Wildkräutern wurde auf ihren Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden (PA) geprüft. Da jedoch hinsichtlich dieses Parameters keine ausreichende Datenlage in Frucht- und Gemüsepulvern zur Verfügung steht, wurde von einer Bewertung abgesehen. Weitere Projekte sind daher geplant.

Überprüft wurde weiter auf 17 verschiedene Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die Gehalte an PAK waren in allen Proben unauffällig.

Eine Probe Proteinpulver (aus Hanf, Sonnenblumen, Erbsen, Spinat, Kürbiskernen) wurde aufgrund der Zutat „Hanf" auch auf THC untersucht. Bei THC (Tetrahydrocannabiol) handelt es sich um den rauscherzeugenden Inhaltsstoff der Hanfpflanze. In der Probe wurde ein hoher, über dem Richtwert von 150 µg/kg liegender Gehalt ermittelt.

Neun Proben wurden auf ihren Proteingehalt untersucht. Bei zwei Proben wurde ein deutlich niedrigerer Gehalt als der deklarierte Proteingehalt ermittelt. Der deklarierte Proteingehalt wurde daher in beiden Fällen als irreführend beurteilt.

In einzelnen Fällen erschienen die Proteingehalte der Gemüse-/Fruchtpulver mit einem deklarierten Proteingehalt über 20% als relativ hoch. Um auszuschließen, dass die hohen Proteingehalte nur vorgetäuscht sind, wurden sechs Proben auf eine unzulässige Streckung mit Melamin untersucht. Die deklarierten Gehalte wurden analytisch bestätigt. Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Melamin bzw. Melamin-Metaboliten festgestellt.

Unter den Proben befanden sich drei Gerstengras-Pulver sowie 5 Pulvermischungen mit Gerstengras als Zutat. Derzeit handelt es sich allerdings bei Gerstengras (Hordeum vulgare) um ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel.

Teilweise waren die Proben mit nicht zulässigen, gesundheitsbezogenen Angaben ausgelobt.

Chiasamen

2016 wurden 28 Proben Chiasamen auf ihre Nährwerte sowie auf eine Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und (Schimmelpilzgiften) überprüft.

In fünf Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt, davon wiesen drei Proben Höchstgehaltsüberschreitungen des Wirkstoffes Glyphosat auf. Aflatoxine waren in drei Proben nachweisbar, die Gehalte lagen jedoch unter den zulässigen Höchstgehalten.

Die überprüften Nährwerte und die Omega-3-Fettsäuregehalte entsprachen in allen Fällen den deklarierten Angaben.


Gojibeeren

2010 und 2012 wurden insgesamt zehn Proben Gojibeeren untersucht. Das Untersuchungsspektrum erstreckte sich auf Pestizide, den Zusatzstoff Schwefeldioxid sowie auf die Überprüfung der Nährwerte. In einem Einzelfall wurde auch auf künstliche Farbstoffe geprüft.

In drei Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen von Pestiziden und in zwei Proben Höchstmengenüberschreitungen von Schwefeldioxid festgestellt.

Moringa, Chiasamen, Gojibeeren, Acai-Beeren, Weizengras Bildrechte: Fotolia.com: Swapan, suriya, Valentian R., Dezel.D Schulz

Exotisches Superfood - eine (zufällige) Auswahl

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