LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Weinuntersuchung und Überwachung – Wissenswertes und Aktuelles aus Niedersachsen

Die Untersuchung und Beurteilung von Weinbauerzeugnissen, dazu gehören hauptsächlich Wein, Perlwein, Schaumwein, Sekt und Likörwein, wird in Niedersachsen am Standort Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durchgeführt.
Zusätzlich zu den von den Lebensmittelüberwachungsbehörden eingesandten Proben werden im Fachbereich Getränke auch Erzeugnisse des Weinbaus im Rahmen von Einfuhruntersuchungen analysiert. Für diese Aufgabe ist in jedem Bundesland eine staatliche Untersuchungseinrichtung benannt, für Niedersachsen ist es das Lebensmittelinstitut Braunschweig.

erst sehen, dann riechen (wie hier), dann schmecken  
Weinverkostung (sehen, riechen, schmecken)
überlagerter Wein, es handelt sich um eine Charge  
Überlagerter Wein, es handelt sich bei allen Flaschen um dieselbe Charge

Wein – was wird untersucht?

Die Untersuchung der Weine beginnt mit der sensorischen Prüfung, die von den Weinkontrolleuren durchgeführt wird. Hierbei wird geprüft, ob der Wein Fehler aufweist und ob der sensorische Eindruck von den Angaben zu Herkunft, Rebsorte oder Jahrgang abweicht. Weisen die Erzeugnisse Fehler oder Auffälligkeiten auf, ergeben sich bereits im Vorfeld weitere über die Routine hinaus gehende Untersuchungen.

Unter Fehlern bei einem Wein sind unerwünschte optische, geruchliche und geschmackliche Eindrücke zu verstehen. Am bekanntesten ist wohl der Korkfehler, zu erkennen am muffigen Geruch und Geschmack. Dieser kommt jedoch durch die zunehmende Verwendung von alternativen Verschlüssen (Schraubverschlüsse, Kunststoffstopfen) immer seltener vor. Auch während der Gärung und Lagerung können Stoffe entstehen, die sich im Endprodukt durch Fehlnoten bemerkbar machen, zum Beispiel als Essigstich.

Ein häufig anzutreffender Fehler ist die auf Überlagerung zurückzuführende Oxidation. Die Abbildung veranschaulicht den Verlauf einer Oxidation, die sich geruchlich und geschmacklich durch eine sherryartige Note bemerkbar macht. Sie geht mit einer Braunfärbung einher, die bei dem abgebildeten Weißwein gut zu sehen ist. Typisch für diese Weine ist, dass mit fortschreitender Oxidation der Gehalt an Schwefeldioxid abgenimmt. Weine, die sensorische Fehler aufweisen, sind nicht verkehrsfähig, das heißt diese Erzeugnisse dürfen nicht mehr verkauft werden.

Weinverkostung   Bildrechte: © LAVES
Weinuntersuchung mittels FTIR-Spektrometer   Bildrechte: © LAVES
Fourier-Transformations-Infrarotspektrometer (FTIR )

Die chemisch-physikalische Untersuchung umfasst die quantitative Bestimmung der wichtigsten Inhaltsstoffe wie den vorhandenen Alkohol, Extrakt, Zucker, organische Säuren, Gärungsnebenprodukte und Mineralstoffe, sowie die Prüfung auf Verwendung von üblicherweise in der Weinbereitung eingesetzten Zusatzstoffen (Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel). Die Überprüfung weiterer Inhaltsstoffe wie Shikimisäure oder Anthocyane erfolgt entweder im Rahmen eines Untersuchungsprogramms oder bei sensorisch und analytisch auffälligen Proben.

Neben klassischen Untersuchungsmethoden wie Pyknometrie und Titrimetrie kommen moderne Verfahren wie Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC), Infrarotspektroskopie (FTIR) und Gaschromatografie (GC) zur Anwendung.

Zunehmend gewinnt bei Wein die Stabilisotopenanalyse an Bedeutung, die das LAVES in Niedersachsen durchführt. Mit Hilfe dieser Technik kann eine unzulässige Süßung mit nicht aus Trauben stammendem Zucker nachgewiesen werden. Auch Fremdwasser und Fremdalkohol im Wein können durch die Isotopenanalyse bestimmt werden. Die Beurteilung der Kennzeichnung schließt die Überprüfung der Erzeugnisse ab.

Überwachung in Niedersachsen

Für die Weinbauerzeugnisse gelten insbesondere spezielle EU-Verordnungen sowie das deutsche Weingesetz nebst Verordnungen. Nach dem Weingesetz (§ 31 Abs. 3) sind in jedem Bundesland zur Unterstützung der Überwachungsbehörden Weinkontrolleure bestellt. In Niedersachsen haben die ausgebildeten Diplomingenieure für Weinbau und Oenologie ihren Dienstsitz in Braunschweig. Sie unterstützen den dort angesiedelten Fachbereich Getränke durch ihr Spezialwissen im Weinrecht und der Weinbereitung (Oenologie). Ihre Erfahrung in der sensorischen Bewertung dieser Erzeugnisse fließt als wichtiger Teil in die Gesamtbegutachtung ein. Darüber hinaus unterstützen sie mit ihrem Fachwissen die zuständigen Überwachungsbehörden bei den Kontrollen von Produktionsbetrieben sowie des Import-, Groß- und Einzelhandels.

Dazu gehört auch die Überwachung von Sonderpostenmärkten. In Niedersachsen haben einige der bekanntesten Firmen aus diesem Handelssektor ihren Hauptsitz. Namengebend sind Waren aus Überproduktionen, Testproduktionen, Restbeständen anderer Geschäfte und Insolvenzmassen, die neben einem mehr oder weniger großen Dauersortiment angeboten werden. Insbesondere bei echten Sonderposten sind Beanstandungen nicht selten. Dies reicht von kleinen Kennzeichnungsmängeln über Exportausstattungen, die von nur formal falsch bis unverständlich gekennzeichnet reichen, bis hin zu überlagerten und verfälschten Produkten.


Weinbau in Niedersachsen

Seit 2016 ist in Niedersachsen gewerblicher Weinbau möglich. Die ersten Reben sind gepflanzt. Informationen zu den Regelungen des Anbaus finden sie hier.
Auch hier unterstützen die Weinkontrolleure das zuständige Dezernat 43 des LAVES bei der Marktüberwachung mit ihrem Spezialwissen, wie auch Dezernat 23 bei der Überwachung der nicht produktbegleitenden Werbung im Weinbereich.


Einfuhruntersuchungen

Die Einfuhr von Wein, unterliegt,wie auch die anderer Lebensmittel, zahlreichen rechtlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Zolldienststellen der einzelnen Bundesländer. Wenn Wein aus einem Drittland für den Verkauf auf dem deutschen Markt eingeführt werden soll, regelt die deutsche Weingesetzgebung unter anderem, dass eine Einfuhr nur nach Zulassung erfolgen darf. Die für die Einfuhr von Wein zuständige Zolldienststelle entnimmt stichprobenartig Proben aus den zur Einfuhr angemeldeten Chargen. Sofern sich auf Grund der analytischen und sensorischen Untersuchungen sowie der Prüfung der Kennzeichnung keine Mängel ergeben, erteilt die Zollbehörde die Genehmigung zur Einfuhr.


Wein als Kulturgetränk

Wein als Kulturgetränk hat in der Gesellschaft einen besonderen Status. Die Wertigkeit des Weines wird immer an der Rebsorte, dem Erzeuger, dem Jahrgang und auch der Herkunft gemessen. Die Untersuchungen zeigen, dass eine amtliche Überwachung nicht nur am Ort der Herstellung, sondern auch im Einzelhandel nach wie vor erforderlich ist. Mit modernen analytischen Verfahren und permanenter Weiterentwicklung von Methoden wird es in Zukunft immer besser möglich sein, betrügerische Praktiken bei der Herstellung von Erzeugnissen aufzudecken und die betreffenden Produkte vom Markt zu nehmen bzw. die Einfuhr von nicht rechtskonformer Ware zu unterbinden.

Bildrechte: © Thierry RYO - stock.adobe.com

Weinland Niedersachsen

Weinbau in Niedersachsen - vor ein paar Jahren war dies rechtlich noch unmöglich. Seit 2016 darf in Niedersachsen allerdings kommerziell Wein angebaut werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Weinanbau in Niedersachsen: mehr
Wein Bildrechte: @Gina Sanders - Fotolia.com

Weinkontrollen in Niedersachsen

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Rebpflanzen zur Weinerzeugung nur nach vorheriger Genehmigung angepflanzt werden. In Niedersachsen wurden erstmals 2016 Flächen Neuanpflanzung von Wein genehmigt. Seitdem ist die Zahl der Winzer in Niedersachsen deutlich gestiegen. mehr
Weinglas Bildrechte: © FOOD-pictures - Fotolia.com

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Rot- und Weißwein?

Wie Tafeltrauben unterliegen auch Keltertrauben in der Regel einem intensivem Pflanzenschutzmitteleinsatz. Das LAVES hat 36 Weinproben, davon 19 Rotweine und 17 Weißweine, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2022 untersucht. mehr
Rotwein
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln