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Berufspraktische Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin/zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker

Ziele und Ablauf der berufspraktischen Ausbildung

Hinweis:

Die berufspraktische Ausbildung am LAVES kann erst nach erfolgreichem Bestehen des Zweiten Prüfungsabschnittes der staatlichen Gesamtprüfung begonnen werden. Dieser Zweite Prüfungsabschnitt findet am Ende des Studiums der Lebensmittelchemie an der jeweiligen Universität statt und umfasst auch die wissenschaftliche Abschlussarbeit.

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker erfolgt in Niedersachsen gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelchemikerin und zum Lebensmittelchemiker APVO LMChem vom 12. Juli 2017.

Sie gliedert sich

  1. in ein Studium der Lebensmittelchemie an einer deutschen Universität; in Niedersachsen: Technische Universität Braunschweig (TU BS), mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern (weitere Informationen zum Studium an der TU BS finden Sie auf der Homepage der TU Braunschweig) sowie der abschließenden Prüfungen und
  2. einer berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung von einem Jahr sowie den abschließenden Prüfungen. Diese erfolgen am Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

In der berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erlernten Methoden angewendet und vertieft werden. Zusätzliche Kenntnisse werden zudem vermittelt.

Die Ausbildung umfasst

  • die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Untersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen einschließlich der Festlegung von Untersuchungszielen und von Kriterien für das Anfordern von Proben,
  • die Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB und von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Abs. 1 TabakerzG,
  • die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich Betriebskontrollen auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Teilnahme an Kontrollen nach dem Weinrecht und nach Möglichkeit an Gerichtsterminen (Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde) .

Die berufspraktische Ausbildung findet beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nach dessen Ausbildungsplan statt und gliedert sich in drei Bereiche:

  • die Ausbildung in den verschiedenen Fachbereichen des LAVES im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover am Standort Braunschweig; im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, in der LAVES-Zentrale sowie im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg,
  • eine vierwöchige Hospitation bei einer Lebensmittelüberwachungsbehörde und
  • das ausbildungsbegleitende Fachseminar am Standort Braunschweig.

Die Ausbildung im Rahmen des berufspraktischen Jahres findet daher sowohl in Braunschweig als auch in Oldenburg und Lüneburg statt. Daher ist es notwendig, für die Ausbildungsstandorte Oldenburg und Lüneburg zusätzlich eine Unterkunft zu buchen beziehungsweise zu mieten. Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen werden jedoch 75 Prozent der entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Ebenfalls werden Fahrkosten zur Anreise nach Braunschweig erstattet, die entstehen, um am ausbildungsbegleitenden Fachseminar (Teilnahmepflicht) teilzunehmen.

Im Allgemeinen dauert die berufspraktische Ausbildung ein Jahr und beginnt mit einem Einführungsseminar.

Neben den analytischen Aufgaben in den Fachbereichen sind für die einzelnen Ausbildungsbereiche Gutachten für Produkte dieser Bereiche zu verfassen, Präsentationen im Rahmen des Fachseminars zu halten oder Auswertungen und Berichte zu ausgewählten Themen zu erstellen.

Zudem werden in dem Seminar die wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse bezüglich der Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, der Durchführung der amtlichen Überwachung sowie der Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben vertieft und zusätzliche Kenntnisse vermittelt.

Ziel ist es, fachliche Zusammenhänge zu überblicken, übergreifende Probleme zu erkennen und gegebenenfalls auch zu lösen. Auch die Abläufe an den Vollzugsbehörden, deren Außendiensttätigkeiten, auch im Zusammenhang mit Vollzugsaufgaben, sind Bestandteil der berufspraktischen Ausbildung.

Weiterhin werden Exkursionen zum Institut für Fisch und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven, zum Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene & Veterinärmedizin in Bremen (für den Bereich Tee, Kaffee, Kakao, Schokolade), zum Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg (für den Bereich Tabak und Tabakerzeugnisse) sowie zum Institut für Bienenkunde nach Celle angeboten.

Zuständigkeiten:

Die Koordinierung der berufspraktischen Ausbildung und der Prüfungen sowie die Einstellung erfolgt über das LAVES am Standort Braunschweig über die Geschäftsstelle für den Zweiten und Dritten Abschnitt der staatlichen Gesamtprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker

Ansprechpartnerin
Fr. Geßener Tel.: 0531 – 6804 310
Claudia.Gessener@laves.niedersachsen.de

Beginn der Ausbildung

Jeweils am 01.06. und 01.12. eines Jahres beginnt die einjährige Ausbildung im LAVES.

Zahl der Ausbildungsplätze
Es stehen bis zu zwölf Ausbildungsplätze pro Ausbildungstermin zur Verfügung. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt über ein Auswahlverfahren: acht Ausbildungsplätze werden nach dem Ergebnis der ersten Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker (sogenannte Zweiter Prüfungsabschnitt) beziehungsweise nach dem Ergebnis des Diploms oder eines sonst gleichwertigen Abschlusses vergeben, vier Ausbildungsplätze nach Wartezeit.

Zudem finden in der Regel kurze Auswahlgespräche statt.

Die berufspraktische Ausbildung am LAVES ist für alle Bewerber/innen zugänglich, die die Zugangsvoraussetzungen nach APVO LMChem erfüllen. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern.

Ausbildungsvergütung
Für die Dauer der berufspraktischen Ausbildung beträgt die Vergütung für die ersten sechs Monate 950 € und für die zweite Ausbildungshälfte 1260 €.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen können Sie online über das Karriereportal des Landes Niedersachsen (www.karriere.niedersachsen.de) oder per Mail an bewerbungen@laves.niedersachsen.de mit den üblichen Unterlagen unter dem Stichwort „LMC – Praktikum – 01.12.2023“ bis zum 15.10.2023 an das

Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Dezernat 13

richten.

Erforderliche Unterlagen:

Anschreiben, Abiturzeugnis, Zeugnis des ersten und zweiten Prüfungsabschnittes, Lebenslauf sowie ein Lichtbild.

Für die Bewerbung sind beglaubigte Kopien erforderlich.

Weiterhin ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich wird, dass gegen die Bewerberin oder den Bewerber kein strafrechtliches Verfahren anhängig ist und in den vergangenen fünf Jahren nicht anhängig war sowie eine Erklärung, dass die Bewerberin bzw. Bewerber in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt.

Da die weitere Kommunikation anlässlich des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausschließlich elektronisch über E-Mail erfolgt, ist im Rahmen Ihrer Bewerbung die Angabe einer E-Mail-Adresse unerlässlich.

Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postwege zusenden, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen ohne Mappen, Folien oder Ähnliches ein und legen Sie keine Originale bei, da die Dokumente nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden, soweit nicht ausdrücklich um Rücksendung gebeten wurde.

Bewerbungsstichtage

Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig bis zum
15.04. für den Ausbildungsbeginn am 01.06. des Jahres
15.10. für den Ausbildungsbeginn am 01.12. des Jahres
eingegangen sein.

Prüfungen
Am Ende der erfolgreich absolvierten berufspraktischen Ausbildung erfolgt die Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker. Diese besteht aus drei praktischen Prüfungen, drei Aufsichtsarbeiten sowie der abschließenden mündlichen Prüfung.

Bei den Praktischen Prüfungen werden zweimal ein Lebensmittel und einmal ein Bedarfsgegenstand / Kosmetisches Mittel beziehungsweise Tabak oder Tabakerzeugnis ausgegeben. Hierfür ist jeweils ein Analysenplan über die vorgesehenen Untersuchungen zu erstellen, in dem die Gründe für die einzelnen Untersuchungen erläutert und die jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgeführt werden.

Des Weiteren erfolgt ist eine ergänzende Aufgabe mit Praxisbezug zu bearbeiten.

Abschließend erfolgt eine kurze rechtliche Beurteilung des zu beurteilenden Erzeugnisses.

Es werden zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich Lebensmittel und eine Aufsichtsarbeit aus dem Bereich Bedarfsgegenstände / Kosmetische Mittel beziehungsweise Tabak, Tabakerzeugnisse ausgegeben. In jeder Aufsichtsarbeit ist innerhalb von 8,5 Stunden eine lebensmittelrechtliche Beurteilung in Form eines gerichtsverwertbaren Sachverständigengutachtens zu erstellen.

Die abschließende mündliche Prüfung erfolgt in den Fächern Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, Organisation und Funktion der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und Qualitätssicherung in Laboratorien und Betrieben. Hier steht ein Zeitrahmen von ungefähr 45 Minuten zur Verfügung.

Der Prüfungsausschuss – bestehend aus staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern – wird vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) berufen. Den Vorsitz führt derzeit das ML (Frau Ruffer), alle weiteren Mitglieder sind aus dem LAVES berufen worden.

Ansatz Wasserprobe   Bildrechte: LAVES

Ansatz einer Wasserprobe

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