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Ablauf des Zulassungsverfahrens

Das Zulassungsverfahren läuft in mehreren Abschnitten ab:

a) Antrag

Um das Zulassungsverfahren einzuleiten, bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrags auf Erteilung der Zulassung.

Aus diesem Antrag sollte folgendes hervorgehen:

  • Antragsteller (Firma, Person)
  • Name, Straße, Postleitzahl und Ort des zuzulassenden Betriebs
  • Darstellung der Tätigkeiten, für die der Betrieb zugelassen werden soll

Diesen Antrag senden Sie bitte zusammen mit den unter b) aufgeführten einzureichenden Unterlagen über die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) an:

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 21
Postfach 92 62
26140 Oldenburg

E-Mail: dezernat21@laves.niedersachsen.de


Nach dem Einreichen des Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit den noch einzureichenden Unterlagen.


aa) Online-Antrag

Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.

Zum Online-Antrag


b) Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen fügen Sie bitte Ihrem formlosen Antrag bei:

  • Betriebsspiegel (Zum Download, jeweils A + B)

A) Allgemeiner Teil

B) Spezifischer Teil

  1. Fleisch
  2. Fisch
  3. Fisch/Krabbenkutter
  4. Milch
  5. Ei
  6. Kühlhaus
  7. Gelatine und Kollagen
  8. Beiblatt Großküchen
  • Bestätigung der Gewerbeanmeldung
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis des Lebensmittelunternehmers) zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 150 Abs. 5 GewO
  • Aktueller Grundrissplan Ihrer Betriebstätte unter Berücksichtigung sämtlicher Räumlichkeiten. Dabei eine eindeutige Kennzeichnung aller Räumlichkeiten auf dem Plan und deren Nutzung (durch Zahlen oder Stichworte), zum Beispiel mittels Legende sowie der Einzeichnung der jeweiligen Türen oder Tore.
  • Maschinenaufstellungsplan sowie Wegeführung des Personals und Beschreibung des Produktionsflusses (Integration in den Grundrissplan ist hier möglich).
  • Stichwortartige Beschreibung der Produktionsabläufe unter Berücksichtigung der Produktionskategorien und nummerierten Räumlichkeiten

Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt wurden, erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter.


c) Betriebsinspektion

Gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, 852/2004 und 853/2004 erfolgt eine Betriebsinspektion einschließlich Umgebung, Räumlichkeiten, Büros, Einrichtungen, Anlagen, Bedarfsgegenstände, Ausgangsstoffe, Zutaten, Behandlungsstoffe, halbfertigen und fertigen Lebensmitteln zur Abnahme der Betriebsstätte.

Folgende Unterlagen sind bei dieser Betriebsinspektion vorzulegen:

  • Genehmigungen nach gewerbe-, immissionsschutz- und baurechtlichen Bestimmungen
  • Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsplan (farbige Unterscheidung) mit Bodenabflüssen unter Berücksichtigung der Wasserzapfstellen (fortlaufende Nummerierung, damit jeweilige Zapfstellennummer auf dem entsprechenden Wasserentnahme- bzw. Untersuchungsprotokollen berücksichtigt werden kann) und der installierten Handwasch- und Desinfektionseinrichtungen der ggf. diesbezüglich vorhandenen bzw. geplanten Blindanschlüsse
  • Nachweis der Trinkwasserqualität (mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen nach der TrinkwV 2001 (3)) durch zugelassenes Trinkwasseruntersuchungslabor
  • Angaben zur Temperaturregistrierung unter Berücksichtigung der jeweils angeschlossenen Räumlichkeiten/ Gerätschaften mit Angabe der jeweils vorgesehenen Temperaturen
  • Wartungspläne für Geräte, Maschinen und Einrichtungsgegenstände
  • Organigramm und aktuelle Personalübersicht
  • Eine detaillierte Beschreibung der Personalhygiene sowie der Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte mit:
    • Auflistung der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel (oder -verfahren), ihrer Anwendungskonzentration und Einwirkdauer sowie den Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel
    • einer Beschreibung des Reinigungs- bzw. Desinfektionsablaufes für die verschiedenen Produktionsbereiche
    • einem Reinigungsplan und
    • einem Plan zur Überprüfung des Erfolges (optisch und mikrobiologisch)
    • Angaben zur Gesundheitsüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Plan für die systematische Bekämpfung von Schädlingen, unterteilt nach der Art des Ungeziefers, den jeweiligen Bekämpfungsmitteln (Auflistung) und Bekämpfungsverfahren sowie Beköderungsplan einschließlich der Dokumentation über die Durchführung des Plans
    • Dokumentation der Abfallbeseitigung sowie der Beseitigung der tierischen Materialien, die nicht zum Genuss für den Menschen geeignet bzw. vorgesehen sind (Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
    • Angaben zum Wareneingangs- bzw. -ausgangsverzeichnis
    • Angaben zur Wareneingans- und ausgangskontrolle/ Rohwaren- und Produktspezifikation
    • ein detailliertes HACCP-Konzept (in Anlehnung an die Entscheidung 94/356/EG und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004)
    • Angaben zur Eigenkontrolle (Probenahme, Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse)
    • Angaben zur Dokumentation und zu vorgesehenen Maßnahmen bei Beanstandungen
  • Retourenplan
  • Havarieplan
  • Krisenmanagementsystem
  • Darlegung der Rückverfolgbarkeit

Der Ablauf einer Betriebsinspektion im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist in diesem Merkblatt beschrieben.


d) Zulassungsbescheid

Werden in dem vom LAVES kontrollierten Betrieb Mängel vorgefunden, erfolgt eine befristete Zulassung für drei Monate. Im Anschluss erfolgt eine weitere Kontrolle!

Werden wiederum Mängel vorgefunden, erfolgt letztmalig eine auf drei Monate befristete Zulassung.

Nach einer weiteren Betriebskontrolle wird der Antrag entweder abgelehnt (Mängel sind weiter vorhanden) oder ein unbefristeter Zulassungsbescheid erstellt.

Mit dem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Zulassungsnummer mitgeteilt. Sie besteht aus NI (für Niedersachsen) und fünf Ziffern. Diese ist Teil des Identitätskennzeichens, mit dem Sie Ihre in Verkehr zu bringenden Lebensmittel entsprechend kennzeichnen müssen. Das Identitätskennzeichen setzt sich folgendermaßen zusammen:

DE NI XXXXX EG

Das DE steht für Deutschland. Dann wird das Bundeslandkennzeichen und die fünfstellige Zulassungsziffer angeführt. Schließlich folgt das Kürzel für die Europäische Gemeinschaft.

Die Zulassungsnummer wird dann dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) mitgeteilt, das die Nummer, die zugelassenen Tätigkeiten und die sich dahinter verbergende Firma bekannt macht und in eine Liste aufnimmt. Diese Betriebslisten werden im Internet veröffentlicht und laufend aktualisiert.

Kutter Bildrechte: LAVES

Auch Krabbenkutter benötigen eine Zulassung!

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