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Salatcremes und Essig-Öl-Dressings auf dem Prüfstand – „leicht“ nicht gleich „extra leicht“

LAVES-Presseinformation Nr. 012 vom 17. Juni 2016


Salate sind besonders beliebt in den Sommermonaten – frisch, vitaminreich und kalorienarm. Ein Dressing dazu gibt den richtigen Pfiff. Doch wie sieht es mit den angegebenen Fettgehalten und der Zusammensetzung fertiger Salatdressings aus? Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat insgesamt 55 Proben auf den Prüfstand gestellt: 29 Salatcremes und -saucen und 26 Essig-Öl-Dressings. Davon haben zwölf Proben Anlass zur Beanstandung gegeben: Ein Dressing mit Knoblauch war vergoren; bei zehn weiteren Probe war die Kennzeichnung nicht in Ordnung und eine Salatcreme wurde als „extra leicht“ bezeichnet, obwohl diese Angabe nicht zugelassen und damit irreführend ist.

Ergebnis Salatcreme und -saucen (29): Fünf Salatcremes wurden mit einem Hinweis auf einen reduzierten Fettgehalt beworben. Diese wiesen Fettgehalte zwischen 5 und 16 Prozent auf und haben damit die Anforderungen erfüllt. Jedoch war eine Probe davon als „extra leicht“ bezeichnet, obwohl die Angabe „extra leicht“ nach der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nicht definiert und nicht zugelassen ist. Weitere neun Proben wiesen diverse Kennzeichnungsmängel auf. Außerdem sind alle Proben auf Konservierungs- und Süßstoffe untersucht worden, es gab keine Höchstmengenüberschreitungen.

Salatcremes sind ähnlich wie Mayonnaise emulgierte Saucen auf Basis von Pflanzenöl. Häufig wird auch Joghurt verwendet. Im Gegensatz zu Mayonnaise und Salatmayonnaise, deren Fettgehalte mindestens 70 bzw. 50 Prozent betragen müssen, liegt der Fettgehalt von Salatcreme in der Regel bei ca. 30 Prozent. Neben den Salatcremes mit 30 Prozent Fett sind auch fettreduzierte Varianten im Handel, die zwischen 5 und 20 Prozent Fett enthalten. Diese werden zumeist mit dem Zusatz „leicht“ oder einem Hinweis auf eine Fettreduktion beworben.

Außerdem wurden fertige Essig-Öl-Dressings (26) geprüft. Lediglich zwei Proben gaben Anlass zur Beanstandung: Ein Dressing mit Knoblauch war vergoren. Bei einer weiteren Probe waren wegen des schlechten Kontrastes der schwarzen Schrift auf dunklem Grund das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Loskennzeichnung schlecht lesbar.

Basis dieser Dressings sind verschiedene Essige, wie Wein- und Balsamicoessig sowie Öle wie Raps-, Sonnenblumen- und auch Olivenöl. Die Vinaigrettes sind keine emulgierten Saucen. Bei einigen Saucen ist die Essig-Öl-Phase getrennt. Durch Schütteln verbindet sich diese Phase und kann dann als fertiges Dressing über den Salat gegeben werden. Um eine zähflüssigere Konsistenz zu erzielen, sind die Dressings in der Regel mit Verdickungsmitteln hergestellt.

Weitere ausführliche Informationen unter www.laves.niedersachsen.de.

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